Arbeitsstipendien 2024 für Film/Medienkunst

Die Stadt Salzburg schreibt für 2024 Arbeitsstipendien für Einzelkünstler:innen in Höhe von € 1.500,-- pro Monat aus.

Die Stadt Salzburg schreibt für 2024 Arbeitsstipendien für Einzelkünstler:innen in jeder Kunstsparte in Höhe von bis zu € 1.500,-- / Monat aus.
Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien im Bereich Film und Medienkunst richtet sich nach den jährlich verfügbaren budgetären Mitteln, ist jedoch mit max. 5 Stipendien jährlich begrenzt.

Inhaltliche Voraussetzungen:

Für die Phase der Projektfindung und –entwicklung sowie der Stoffentwicklung für ein Drehbuch in einem sehr frühen Stadium stehen im Allgemeinen kaum oder nur begrenzt Fördermittel zur Verfügung, da diese Projekte meist die Kriterien für eine Projekt / Stoffent-wicklungsförderung noch nicht erfüllen. Durch die Vergabe der Arbeitsstipendien sollen daher junge Filmschaffende in dieser Phase unterstützt werden, um eine Idee zu einem filmischen Grundkonzept entwickeln zu können und dieses für weitere Förderschritte vorzubereiten.

Im Sinne der intendierten Nachwuchsförderung ist eine Bewerbung bis zum vollendeten 35. Lebensjahr möglich. Ein Arbeitsstipendium kann nur beantragt werden, wenn im selben Zeitraum kein anderes, von der Stadt Salzburg gefördertes Filmvorhaben durchgeführt wird und laufende Projekte abgeschlossen sind oder als Rohschnitt (download / link) in der Abteilung aufliegen. Produktionsfirmen sind bei diesem Stipendium von der Förderung ausgeschlossen, ebenso Projekte, die von Studierenden an einer Film- oder Kunsthochschule entwickelt werden.

Laufzeit: bis maximal 2 Monate (pro Monat € 1.500) – basierend auf der eingereichten Dimension des Projektes.

Formale Kriterien:

Bewerben können sich professionelle Künstler:innen unter folgenden Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Salzburg (aktueller Nachweis) ODER
  • nachgewiesene durchgehende künstlerische Präsenz und Aktivität in der Stadt Salzburg seit mind. 2 Jahren ODER
  • geplantes Projekt steht in inhaltlichem Bezug zur Stadt Salzburg
  • Mindestalter 19 Jahre

Für die Vergabe des Arbeitsstipendiums sind die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens und das geplante künstlerische Arbeitsvorhaben ausschlaggebend.

Einreichunterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Nachweis des Wohnsitzes ODER
  • Nachweis der künstlerischen Präsenz in der Stadt Salzburg seit mind. 2 Jahren
  • Künstlerische Vita, download / link des letzten Films sowie Angaben zum künstlerischen Erwerbseinkommen
  • Motivationsschreiben / Begründung der Bewerbung
  • Beschreibung des geplanten Arbeitsvorhabens während der Laufzeit des Stipendiums
  • Liste der Festivals, auf denen bisherige Filme gezeigt wurden.

Das eingereichte Projekt darf nicht bereits im Rahmen einer Projekt- oder Jahresförderung finanzielle Unterstützung durch die Stadt Salzburg erhalten haben.
Die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht zum Einreichtermin hochgeladen sein. Nicht vollständig hochgeladene Unterlagen können nicht berücksichtigt werden
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Einreichfrist: 30. Juni 2024

Die Auswahl der Arbeitsstipendien erfolgt durch den Fachbereich auf Basis der eingereichten Unterlagen. Die Bewilligung oder Ablehnung des Arbeitsstipendiums wird schriftlich mitgeteilt. Eine Begründung für die Ablehnung erfolgt nicht. Einreichungen, die die formalen Kriterien nicht erfüllen, werden nicht bearbeitet. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in monatlichen Raten.

Mit der Förderung wird allein der zeitliche Aufwand der Einzelperson finanziert. Dieser muss durch Belege nicht nachgewiesen werden. Die exakte Bemessung der Förderungshöhe (Monate) hängt vom Aufwand für das geplante Projekt (Laufzeit in Minuten, Experimental-, Animations-, Dokumentar- oder Spielfilm, Medienkunstprojekt, Drehbuch) ab.

Als Ergebnis ist ein Konzept - basierend auf der eingereichten Dimension des Projektes - spätestens zwei Monate nach Ablauf der gewährten Stipendiums-Laufzeit abzugeben.

  • für einen 90-minütigen Dokumentarfilm ein 10-seitiges Grundkonzept (für kürzere Arbeiten aliquot geringere Seitenanzahl)
  • für einen 90-minütigen Spielfilm ein 10-seitiges Treatment (für kürzere Arbeiten adäquat weniger Seiten) 
  • für Animations- und Avantgardefilme ein Grundkonzept 
  • für Medienkunstprojekte ein Grundkonzept 
  • für Drehbuchstipendium – ein Exposé mit logline, Umsetzungsvorstellung und Figurenbeschreibung bzw. Drehbuch

Darüber hinaus soll nach Möglichkeit bei Veröffentlichungen von Projekten, die mit Hilfe des Arbeitsstipendiums entstanden sind, auf die Förderung durch die Stadt Salzburg in geeigneter Form hingewiesen werden.

Das Arbeitsstipendium kann zurückgefordert werden, wenn der/die Antragsteller*in das Stipendium zu Unrecht, insbesondere durch unrichtige Angaben erlangt hat. Der Rückzahlungsanspruch besteht auch, wenn das Stipendiengeld bereits verwendet wurde.
 

Hinweis zur Verwendung der personenbezogenen Daten
Der/die Bewerber:in nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtgemeinde Salzburg - bei positiver Entscheidung - den Namen, den Stipendiumszweck, die Art und Höhe des Stipendiums im Internet und in Berichten (z.B.: Kultur- und Sozialbericht) zum Zwecke der Offenlegung der Verwendung von öffentlichen Geldern veröffentlicht sowie für statistische Zwecke bekannt gibt. Der/die Bewerber*in nimmt weiters zur Kenntnis, dass die im Zusammenhang mit der Bewerbung bekanntgegebenen Daten – bei positiver Entscheidung - zum Zwecke der weiteren Bearbeitung und Verwaltung im Aktenverwaltungssystem und in der internen Adressdatenbank der Stadtgemeinde Salzburg verarbeitet werden und dass aufgrund geltender Rechtsvorschriften für Kontrollzwecke eine Datenweitergabe an das Kontrollamt, den Rechnungshof andere Stadt-, Landes- und Bundesstellen und die Europäische Union erforderlich werden kann.