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Schule & Wissen
Schulwechsel

Bereichswechsel

Schulwechsel bzw. Weiterverbleib innerhalb des Bezirkes Salzburg-Stadt
  • Voraussetzungen
    Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg
  • zu beachten

    Gilt nur für Volks- und HauptschülerInnen, die vor dem Schuljahr 2007/2008 eingeschult wurden.

Noch Fragen?

Stand: 16.1.2012, Johannes Eder