Zuschuss für Lernmittel
Die Stadt Salzburg gewährt für Kinder einkommensbenachteiligter Eltern bzw. Erziehungsberechtigter mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg (Erziehungsberechtigte und Kinder), die eine städtische allgemeinbildende Pflichtschule (Volks-, Haupt-, Neue Mittel-, Sonderschulen sowie Polytechnische Schule) im Bezirk Salzburg-Stadt besuchen, folgende Zuschüsse:
Zuschuss zu Lernmitteln
Die Höhe der Lernmittel-Förderung leitet sich vom jeweils geltenden Richtsatz der Mindestsicherung ab. Eltern, die Mindestsicherung beziehen, erhalten die Zuschüsse für Lernmittel vom Sozialamt und müssen diese auch dort beantragen.
- VoraussetzungenHauptwohnsitz in der Stadt Salzburg
- benötigte Unterlagen
- aktuelle Nettolohnbestätigung der letzten drei Monate (z.B. Lohnzettel, Karenzgeld, Unterhaltszahlungen, Bescheid der Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Pensionsbezug, etc.)
- Alimentationsnachweis (auch Waisenpension, Unterhaltsvorschuss, etc.)
- Wohnungsmiete und Betriebskosten (Mietvertrag, etc.)
- Wohnbeihilfe
- Fristen
Ansuchen können von Schulbeginn bis zum letzten Werktag im Oktober des laufenden Schuljahres eingebracht werden.
Für Anträge, die nur das 2. Semester eines Schuljahres betreffen, gilt eine Frist bis Mitte März.Bei verspäteter Einbringung besteht kein Anspruch auf Förderung.
Bei Härtefällen, wie plötzliches Ableben oder schwere, längere Erkrankung eines Elternteiles, Nichtleistung von Alimentationszahlungen durch den Kindesvater (-mutter), überraschende Arbeitslosigkeit der Erziehungsberechtigten u. ä., kann das bearbeitende Amt für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen nach eingehender Prüfung den Antrag außerhalb der gesetzten Fristen zulassen.
Formulare
Noch Fragen?
- Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
- Monika IkavecSchulwechsel und Förderungen
SachbearbeiterinTel: +43 (0)662 8072-3471
Fax: +43 (0)662 8072-3478



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