Zuschuss für Schulveranstaltungen
Die Stadt Salzburg gewährt für Kinder einkommensbenachteiligter Eltern bzw. Erziehungsberechtigter mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg (Erziehungsberechtigte und Kinder), die eine städtische allgemeinbildende Pflichtschule (Volks-, Haupt-, Neue Mittel-, Sonderschulen sowie Polytechnische Schule) im Bezirk Salzburg-Stadt besuchen, folgende Zuschüsse:
Beitragsleistung zu Schulveranstaltungen
Schulschikurse, Wien- und Schullandwochen, Sportwochen, Auslandsaufenthalte, Abschlussfahrten usw.
Bitte beachten Sie besonders, dass bei den Schulveranstaltungen eine Obergrenze von € 150.-- eingezogen wurde. Die Stadt fördert maximal 60% von € 150,--.
- VoraussetzungenHauptwohnsitz in der Stadt Salzburg
- benötigte Unterlagen
- aktuelle Nettolohnbestätigung der letzten drei Monate (z.B. Lohnzettel, Karenzgeld, Unterhaltszahlungen, Bescheid der Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Pensionsbezug, etc.)
- Alimentationsnachweis (auch Waisenpension, Unterhaltsvorschuss, etc.)
- Wohnungsmiete und Betriebskosten (Mietvertrag, etc.)
- Wohnbeihilfe
- Fristen
Anträge für Schulveranstaltungen müssen längstens zwei Wochen vor Beginn der Schulveranstaltung im Amt für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen eingelangt sein.
Bei verspäteter Einbringung besteht kein Anspruch auf Förderung.
Bei Härtefällen, wie plötzliches Ableben oder schwere, längere Erkrankung eines Elternteiles, Nichtleistung von Alimentationszahlungen durch den Kindesvater (-mutter), überraschende Arbeitslosigkeit der Erziehungsberechtigten u. ä., kann das Amt für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen nach eingehender Prüfung den Antrag außerhalb der gesetzten Fristen zulassen.
Formulare
Noch Fragen?
- Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
- Monika IkavecSchulwechsel und Förderungen
SachbearbeiterinTel: +43 (0)662 8072-3471
Fax: +43 (0)662 8072-3478



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