Straßensondernutzung
Straßensondernutzung
zur Benützung der Straße für verkehrsfremde Nutzung wie
- Fahrzeugabstellung ohne Kennzeichen, auch Wechselkennzeichen
- Verkaufs- und Informationsstände
- Straßenfeste
- Flugzettelverteilung, Straßenkünstler, Lautsprecherwerbung
muss gemäß § 82 Abs 1 der StVO 1960 eine Bewilligung beantragt werden
- benötigte UnterlagenLageplan 2-fach
Noch Fragen?
- Verkehrs- und Straßenrechtsamt
- Harald KaiserStraßensondernutzung
SachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-3192
Fax: +43 (0)662 8072-2067



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