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Straßensondernutzung

Straßensondernutzung

zur Benützung der Straße für verkehrsfremde Nutzung wie

  • Fahrzeugabstellung ohne Kennzeichen, auch Wechselkennzeichen
  • Verkaufs- und Informationsstände
  • Straßenfeste
  • Flugzettelverteilung, Straßenkünstler, Lautsprecherwerbung
     

muss gemäß § 82 Abs 1 der StVO 1960 eine Bewilligung beantragt werden

  • benötigte Unterlagen
    Lageplan 2-fach

Noch Fragen?

Stand: 10.2.2012, Sabine Nitsche