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Gastgärten

Gastgärten auf öffentlichem Grund

Bild vergrößernCafe am Alten Markt; Bild: Stadtgemeinde Salzburg

Cafe am Alten Markt; Bild: Stadtgemeinde Salzburg

Rund 170 Gastgärten auf öffentlichem Gemeindegrund sind im gesamten Stadtgebiet zivilrechtlich bewilligt. 
Wobei der Begriff Schanigarten, der in Österreich gerne für diese freundlichen Rastplätze verwendet wird, einen Gastgarten auf öffentlichem Grund beschreibt, mit dem - durch Aufstellen von Tischen und Stühlen direkt vor dem Lokal - die Geschäftsfläche erweitert wird.

Die Gastgärten auf öffentlichem Grund oder an öffentliche Verkehrsflächen angrenzend, dürfen laut Verordnung der Stadt Salzburg jedenfalls von 8 bis 24 Uhr, im reinem Wohngebiet bis 23 Uhr, betrieben werden, sofern hier Speisen und Getränke nur konsumiert und nicht zubereitet werden.
Auf deutlich sichtbaren Schildern sowie bei Bedarf auch vom Gastgewerbetreibenden selbst muss darauf hingewiesen werden, dass in diesen Gastgärten aus Gründen des Nachbarschaftsschutzes lautes Sprechen, Singen und Musizieren untersagt ist.

Zivilrechtliche Voraussetzungen
Gastgärten auf Grundflächen, die sich im Eigentum der Stadtgemeinde Salzburg als Grundeigentümerin befinden, werden vom Grundamt zivilrechtlich genehmigt.
Formloses Ansuchen zur Erteilung dieser Genehmigung an das Grundamt (siehe unten) oder per e-Mail grundamt@stadt-salzburg.at mit

  • Bekanntgabe des geplanten Flächenausmaßes (m²)
  • Bekanntgabe der Anzahl der aufzustellenden Tische und Stühle und
  • Darstellung der Situierung des Schanigartens, also dem Lageplan
     

Hinweis:
Gastgärten brauchen im Regelfall eine gewerbebehördliche Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde, Magistrat Salzburg, Abt. 5/01 – Baurechtsamt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Anzeige des Gastgartens beim Baurechtsamt genügen. 

Noch Fragen?

Stand: 13.3.2012, Richilde Haybäck