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Veranstalter Service
Schulraumvermietung

Schulraumbenutzung

Das Amt für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ist zuständig für die städtischen allgemeinbildenden Pflichtschulen (Volksschulen, Hauptschulen, Neue Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnische Schule.)
Mittels Antrag können Turnhallen bzw. Klassenräume der städtischen Plichtschulen angemietet werden

  • Voraussetzungen
    Einhaltung der Benützungsbedingungen
  • Kosten / Gebühren

    Als allgemeine Tarife* gelten:

    • für Schulräume
      € 9,63  je Stunde
    • für Turnsäle, Schulsportanlagen und Lehrschwimmbecken
      € 24,09  je Stunde
    • für Veranstaltungen wohltätiger oder karitativer Art, politische Bildungs- und Sozialveranstaltungen einmaliger Art
      € 28,89
    • einmalige Veranstaltungen mit Besuchereintritt
      € 96,32

     
    * Die Tarife werden jährlich dem "Verbraucherpreisindex 2005" angepasst.

    In diesen Entgelten ist die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 20%) enthalten.

Noch Fragen?

Stand: 8.1.2013, Johannes Eder