Regelungen für Straßenmusik

Straßenmusik; Bild: Stadtgemeinde Salzburg
Liebe StraßenmusikantInnen!
Chers musiciens des rues!
Vážení poulicní hudebníci!
Queridos músicos ambulantes!
Dear Street Musicians!
Mehrsprachiges Flugblatt für Straßenmusikanten in der Stadt Salzburg
Wir begrüßen Sie in Salzburg und ersuchen Sie, sich an die nachstehenden Regeln zu halten:
Größere Personengruppen wie z.B. Chöre und Blasmusikkapellen dürfen mit ihrem gesamten Instrumentarium spielen.
Einzelpersonen und kleinere Personengruppen dürfen bei ihren Darbietungen keine Trommeln, Schlagzeuge, Saxophone, Trompeten und andere mit großer Lautstärke verbundenen Instrumente verwenden.
Innerhalb des gleichen örtlichen Bereiches ist durch denselben Veranstalter täglich nur eine einzige Veranstaltung zulässig. Die Dauer der einzelnen Veranstaltungen darf unter Einrechnung allfälliger Pausen die Dauer von einer Stunde nicht überschreiten.
Folgende Plätze stehen zur Verfügung:
1. Kapitelplatz von den Dombögen entlang der Südfront des Domes bis zum Beginn der Domapsis, innerhalb der gelb markierten Fläche, werktags von 9 bis 21 Uhr, sonn- und feiertags von 12 Uhr 30 bis 21 Uhr. Während der Zeit in der Veranstaltungen am Domplatz bzw. im Dom stattfinden (wie z.B. Jedermannaufführungen oder Kirchenkonzerte) ist die Abhaltung von musikalischen oder ähnlichen künstlerischen Darbietungen verboten.
2. Ferdinand-Hanusch-Platz, im Nahbereich des linksufrigen Brückenkopfes des Makartsteges, in einem Umkreis von 10 m, täglich von 9 bis 21 Uhr.
3. Mozartplatz, Mittelteil östlich des Mozartdenkmales innerhalb der gelb markierten Fläche, täglich von 17 bis 21.00 Uhr.
4. Herbert-von-Karajan-Platz, zwischen Pferdeschwemme und bemalter Umgrenzungsmauer (Pferdefresken), täglich von 9 bis 21 Uhr.
5. Mirabellplatz, im Nahbereich der Kunsthochschule, innerhalb der markierten Fläche, täglich von 9 bis 21 Uhr.
6. Volksgarten, täglich von 9 bis 21 Uhr.
7. Lehener Park, täglich von 9 bis 21 Uhr.
Die Verwendung von betriebstechnischen Einrichtungen und Verstärkeranlagen sind nicht zulässig.
Die Veranstaltungen dürfen nicht mit Betteln verbunden sein.
Dokumente:
Standplatz Straßenmusik: Kapitelplatz, siehe auch gelbe Bodenmarkierung
(PDF, 386 kB)
Standplatz Straßenmusik: Franz Josef Kai, Hanuschplatz
(PDF, 223 kB)
Standplatz Straßenmusik: Mozartplatz, siehe auch gelbe Bodenmarkierung
(PDF, 186 kB)
Standplatz Straßenmusik: Pferdeschwemme, Herbert von Karajan Platz
(PDF, 493 kB)
Standplatz Straßenmusik: Mirabellplatz
(PDF, 354 kB)
Standplatz Straßenmusik: Franz Josef Park, Volksgarten
(PDF, 527 kB)
Standplatz Straßenmusik: Lehener Park
(PDF, 741 kB)
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- Gewerbebehörde
- Ing. Mag. Christian SchwarzGewerbeausübung
SachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-3417
Fax: +43 (0)662 8072-2092



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