Anmeldung von Veranstaltungen
Vergnügungssteuer, Selbstbemessungsabgabe nach dem Salzburger Veranstaltungsgesetz 1997
Veranstaltungen, bewilligungspflichtige
Strafrahmen im Hinblick auf die Nichtanmeldung von Veranstaltungen
Veranstaltungsstätte - Genehmigung
Allgemein zugängliche Veranstaltungsstätten bedürfen einer veranstaltungsbehördlichen Genehmigung
Überwachung von Veranstaltungen
Technische und hinsichtlich der Brandsicherheit notwendige Überwachtung
Straßensondernutzung
Für verkehrsfremde Nutzung wie zB Straßenfeste oder Verkaufs- und Informationsstände ist eine Bewilligung nötig
Genehmigung für Grundbenützung
Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen oder Grundflächen - zivilrechtliche Genehmigung
15.5.2012
Straßenmusikanten - Regelungen
Auf bestimmten Plätzen, innerhalb bestimmter Zeiträume und unter Einhaltung bestimmter Regeln erlaubt.



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