
Familienpass
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ÜberspringenFamilien mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg erhalten im Bürgerservice den Salzburger Familienpass. Mit diesem erhalten Salzburger Familien bei verschiedenen Familienpass-Partnern Vergünstigungen. Durch familiengerechte Preisgestaltung sollen der Zugang zu Freizeitveranstaltungen erleichtert und gemeinsame Erlebnisse und Aktivitäten gefördert werden. Die Broschüre zum Familienpass bietet einen Überblick über die Familienpass-Partner und über Einrichtungen, die allgemeine Familientarife anbieten.
Voraussetzungen:
- Der Familienpass gilt für Familien, Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende und deren Kinder und Pflegekinder bis zum 18. Geburtstag, für die Familienbeihilfe bezogen wird.
- Die im Familienpass eingetragenen Personen müssen mit dem/der AntragstellerIn im gemeinsamen Haushalt leben.
- Ob Ermäßigungen bis zum 18. Geburtstag gewährt werden oder andere Altersgrenzen vorgesehen sind, liegt im Ermessen des Familienpass-Partners.
- Besondere Regelungen:
Auch Tageseltern können sich einen Familienpass ausstellen lassen, ebenso Großeltern gemeinsam mit ihren Enkelkindern. Auch „Besuchsmütter“ oder „Besuchsväter“ haben diese Möglichkeit, wenn sie das Besuchsrecht nachweisen.
Nähere Informationen zu den Angeboten finden sie unter www.familie-salzburg.at
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