Wichtiger Hinweis
Dieses Formular dient nur für Wünsche, Anregungen, Beschwerden. Wollen Sie hingegen ein schriftliches Anbringen, welches sich
auf hoheitliche Verfahrenshandlungen bezieht, rechtswirksam einbringen, dann können sie dies entweder mittels der
bereitgestellten Online-Formulare auf dem E-Government-Portal, oder
per E-Mail oder Telefax an die in der Bekanntmachung gemäß § 13 Abs 2 AVG und § 86b BAO.
angeführten Einbringungsadressen unter Einhaltung der dort angeführten Übermittlungsmodalitäten tun.