Grabstellen
Grabstellennutzungsrecht
Für die Umschreibung des Benutzungsrechtes einer Grabstelle ist ein schriftliches Ansuchen Voraussetzung.
Nach der Bearbeitung des Ansuchens werden die antragstellenden Parteien (ÜbernehmerIn und ÜbertragerIn) mittels Bescheid verständigt.
- Voraussetzungen
Am Kommunalfriedhof und in den Stadtteilfriedhöfen Gnigl, Maxglan, Morzg und Aigen muss der Hauptwohnsitz des Antragstellers im Einzugsgebiet des jeweiligen Friedhofes liegen. Genauere Informationen über das Einzugsgebiet erteilt die Friedhofsverwaltung.
- benötigte UnterlagenVollständig ausgefülltes Ansuchen.
- Kosten / Gebühren
für die Einbringung des Ansuchens € 14,30 Bundesabgabe
für die Bearbeitung € 25,80 Verwaltungsabgabe - Fristen14 Tage nach Einbringung des Ansuchens
Noch Fragen?
- FriedhofsverwaltungAdresse: Gneiser Straße 8, 5020 Salzburg
E-Mail: friedhofsverwaltung@stadt-salzburg.atTel: +43 (0)662 820 345-
Fax: +43 (0)662 820 345-4333



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