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Gesellschaft & Soziales
Grabstellen

Grabstellennutzungsrecht

Für die Umschreibung des Benutzungsrechtes einer Grabstelle ist ein schriftliches Ansuchen Voraussetzung.
Nach der Bearbeitung des Ansuchens werden die antragstellenden Parteien (ÜbernehmerIn und ÜbertragerIn) mittels Bescheid verständigt. 

  • Voraussetzungen

    Am Kommunalfriedhof und in den Stadtteilfriedhöfen Gnigl, Maxglan, Morzg und Aigen muss der Hauptwohnsitz des Antragstellers im Einzugsgebiet des jeweiligen Friedhofes liegen. Genauere Informationen über das Einzugsgebiet erteilt die Friedhofsverwaltung.

  • benötigte Unterlagen
    Vollständig ausgefülltes Ansuchen.
     
  • Kosten / Gebühren

    für die Einbringung des Ansuchens € 14,30 Bundesabgabe
    für die Bearbeitung € 25,80 Verwaltungsabgabe

  • Fristen
    14 Tage nach Einbringung des Ansuchens

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Stand: 24.2.2012, Manfred Obermair