Errichtung einer Grabanlage

Grabanlage; Bild: Stadtgemeinde Salzburg
Zur Grabanlage gehört der Grabstein, die Grabeinfassung und der Sockel
Für die Errichtung einer Grabanlage ist ein schriftliches Ansuchen Voraussetzung.
Das Ansuchen ist vom Benutzungsberechtigten und von einem befugten Gewerbetreibenden (Steinmetzbetrieb) zu unterfertigen.
Auf der Rückseite des Ansuchens ist eine planliche Darstellung der geplanten Ausführung der Grabanlage anzubringen.
- Voraussetzungen
Für die Errichtung einer Grabanlage sind die Friedhofsordnung und die Sondervorschriften für die betreffende Gräbergruppe maßgebend.
Zur Vermeidung von Nachteilen empfiehlt es sich, vor der Bestellung eines Grabmales sich mit diesen Bestimmungen vertraut zu machen.
Vor Einlangen der Genehmigung ist der Beginn genehmigungspflichtiger Arbeiten verboten. - benötigte UnterlagenVollständig ausgefülltes Ansuchen
- Kosten / Gebühren
für die Einbringung des Ansuchens € 14,30 Bundesabgabe
für die Bearbeitung € 25,80 Verwaltungsabgabe - Fristen14 Tage nach Einbringung des Ansuchens
- zu beachtenOhne Genehmigung aufgestellte Grabmale werden auf Kosten des Verpflichteten von der Friedhofverwaltung entfernt.
Formulare
Noch Fragen?
- FriedhofsverwaltungAdresse: Gneiser Straße 8, 5020 Salzburg
E-Mail: friedhofsverwaltung@stadt-salzburg.atTel: +43 (0)662 820 345-
Fax: +43 (0)662 820 345-4333



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