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Gesellschaft & Soziales
Errichtung einer Grabanlage

Errichtung einer Grabanlage

Bild vergrößernGrabanlage; Bild: Stadtgemeinde Salzburg

Grabanlage; Bild: Stadtgemeinde Salzburg

Zur Grabanlage gehört der Grabstein, die Grabeinfassung und der Sockel

Für die Errichtung einer Grabanlage ist ein schriftliches Ansuchen Voraussetzung.
Das Ansuchen ist vom Benutzungsberechtigten und von einem befugten Gewerbetreibenden (Steinmetzbetrieb) zu unterfertigen.
Auf der Rückseite des Ansuchens ist eine planliche Darstellung der geplanten Ausführung der Grabanlage anzubringen. 

  • Voraussetzungen

    Für die Errichtung einer Grabanlage sind die Friedhofsordnung und die Sondervorschriften für die betreffende Gräbergruppe maßgebend.
    Zur Vermeidung von Nachteilen empfiehlt es sich, vor der Bestellung eines Grabmales sich mit diesen Bestimmungen vertraut zu machen.
    Vor Einlangen der Genehmigung ist der Beginn genehmigungspflichtiger Arbeiten verboten.

  • benötigte Unterlagen
    Vollständig ausgefülltes Ansuchen
  • Kosten / Gebühren

    für die Einbringung des Ansuchens € 14,30 Bundesabgabe
    für die Bearbeitung € 25,80 Verwaltungsabgabe

  • Fristen
    14 Tage nach Einbringung des Ansuchens
  • zu beachten
    Ohne Genehmigung aufgestellte Grabmale werden auf Kosten des Verpflichteten von der Friedhofverwaltung entfernt.

Noch Fragen?

Stand: 24.2.2012, Richilde Haybäck