Religions-/Kirchenaustritt
Religionsaustritt - Kirchenaustritt
- VoraussetzungenDer Magistrat Salzburg ist für alle Personen zuständig, die in der Stadt Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben.
- benötigte Unterlagen
- Taufschein (Ersatz: Auszug aus dem Taufregister - kann von der Partei telefonisch bei der Taufpfarre angefordert werden);
die Unterlage kann persönlich, schriftlich, mittels Telefax, E-Mail oder auf eletronischem Wege (e-government) übermittelt werden.
Wenn Sie in Österreich getauft wurden und Ihren Namen seit der Taufe geändert haben geben Sie bitte alle früheren Namen bekannt. Es ist eine Kopie des Taufscheines oder des Auszugs aus dem Taufregister beizulegen.
Wenn Sie nicht in Österreich getauft wurden ist eine Kopie des Reisepasses und eines Nachweises der Mitgliedschaft (Zahlungsnachweis, Zahlungsaufforderung) beizulegen. - bei Kindern ist bis zum vollendeten 14. Lebensjahr die Zustimmung beider Elternteile zum Austritt aus der Religionsgesellschaft erforderlich
- Kinder zwischen dem 10. und 12. Lebensjahr werden befragt, ob sie mit einem Austritt aus der Religionsgesellschaft einverstanden sind
- Kinder zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr müssen dem Austritt aus der Religionsgesellschaft zustimmen
- Taufschein (Ersatz: Auszug aus dem Taufregister - kann von der Partei telefonisch bei der Taufpfarre angefordert werden);
- Kosten / Gebühren
Für die Austrittserklärung fallen keine Kosten an, wenn Sie auf eine schriftliche Bestätigung verzichten.
Falls Sie von uns eine schriftliche Austrittsbestätigung benötigen und anfordern - dies kann z. B. bei Eintritt in eine andere Kirche oder Religionsgesellschaft erforderlich sein - fallen Kosten in Höhe von dzt. € 16,40 an. - zu beachten
Der Antrag ist entweder persönlich bei der
Magistratsabteilung 1/00 – Allgemeine und Bezirksverwaltung
Schwarzstraße 44, 3. Stock, Zi 348
5020 Salzburg
Parteienverkehr: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhroder schriftlich zu stellen
(auch online mit elektronischer Unterschrift
oder per Telefax unter der Nr. +43 (0)662 8072-2089 möglich)
Formulare
Noch Fragen?
- Allgemeine und Bezirksverwaltung
- Elisabeth HintermayrReligionsangelegenheiten
SachbearbeiterinTel: +43 (0)662 8072-3144
Fax: +43 (0)662 8072-2089 - Silvia ReifReligionsangelegenheiten
SachbearbeiterinTel: +43 (0)662 8072-3135
Fax: +43 (0)662 8072-2089



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