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Gesellschaft & Soziales
Religions-/Kirchenaustritt

Religionsaustritt - Kirchenaustritt

  • Voraussetzungen
    Der Magistrat Salzburg ist für alle Personen zuständig, die in der Stadt Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben.
  • benötigte Unterlagen
    • Taufschein (Ersatz: Auszug aus dem Taufregister - kann von der Partei telefonisch bei der Taufpfarre angefordert werden);
      die Unterlage kann persönlich, schriftlich, mittels Telefax, E-Mail oder auf eletronischem Wege (e-government) übermittelt werden.
      Wenn Sie in Österreich getauft wurden und Ihren Namen seit der Taufe geändert haben geben Sie bitte alle früheren Namen bekannt. Es ist eine Kopie des Taufscheines oder des Auszugs aus dem Taufregister beizulegen.
      Wenn Sie nicht in Österreich getauft wurden ist eine Kopie des Reisepasses und eines Nachweises der Mitgliedschaft (Zahlungsnachweis, Zahlungsaufforderung) beizulegen.
    • bei Kindern ist bis zum vollendeten 14. Lebensjahr die Zustimmung beider Elternteile zum Austritt aus der Religionsgesellschaft erforderlich
      - Kinder zwischen dem 10. und 12. Lebensjahr werden befragt, ob sie mit einem Austritt aus der Religionsgesellschaft einverstanden sind
      - Kinder zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr müssen dem Austritt aus der Religionsgesellschaft zustimmen
  • Kosten / Gebühren

    Für die Austrittserklärung fallen keine Kosten an, wenn Sie auf eine schriftliche Bestätigung verzichten. 
    Falls Sie von uns eine schriftliche Austrittsbestätigung benötigen und anfordern - dies kann z. B. bei Eintritt in eine andere Kirche oder Religionsgesellschaft erforderlich sein - fallen Kosten in Höhe von dzt. € 16,40 an.

  • zu beachten

    Der Antrag ist entweder persönlich bei der
    Magistratsabteilung 1/00 – Allgemeine und Bezirksverwaltung
    Schwarzstraße 44, 3. Stock, Zi 348
    5020 Salzburg
    Parteienverkehr: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr

    oder schriftlich zu stellen
    (auch online mit elektronischer Unterschrift
    oder per Telefax unter der Nr. +43 (0)662 8072-2089 möglich)

Noch Fragen?

  • Allgemeine und Bezirksverwaltung
    • Elisabeth Hintermayr
      Religionsangelegenheiten
      Sachbearbeiterin
      Tel: +43 (0)662 8072-3144
      Fax: +43 (0)662 8072-2089
    • Silvia Reif
      Religionsangelegenheiten
      Sachbearbeiterin
      Tel: +43 (0)662 8072-3135
      Fax: +43 (0)662 8072-2089
Stand: 7.5.2012, Matthias Zimpermann