Mindestsicherung
Antrag auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung
- Voraussetzungen
- Grundsätzlich können Personen, die zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind, einen Antrag auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung stellen.
Dies sind: - österreichische StaatsbürgerInnen
- ArbeitnehmerInnen aus EU-Staaten und deren Angehörige sowie sonstige Personen mit einem gültigen Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
- Personen, denen der Status des/der Asylberechtigten nach asylrechtlichen Bestimmungen zuerkannt worden ist
- Für die Antragstellung beim Sozialamte der Landeshauptstadt Salzburg müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg haben
- Grundsätzlich können Personen, die zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind, einen Antrag auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung stellen.
- zu beachten
Die erstmalige Antragstellung sollte unbedingt persönlich erfolgen.
Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt
Saint-Julien-Straße 20, 3. Stock – Zimmer 300
5024 Salzburg
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
InfoCenterSoziales (ICS)
Tel. 0662/8072-3230
Parteienverkehr des ICS
Montag 8 bis 16 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 8 bis 14
Freitag 8 bis 12 Uhr
Formulare
Noch Fragen?
- SozialamtAdresse: Saint-Julien-Straße 20, 5020 Salzburg
E-Mail: sozialamt@stadt-salzburg.atTel: +43 (0)662 8072-3211
Fax: +43 (0)662 8072-3209



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