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Gesellschaft & Soziales
Mindestsicherung

Antrag auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung

  • Voraussetzungen
    • Grundsätzlich können Personen, die zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind, einen Antrag auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung stellen.
       
      Dies sind:
      • österreichische StaatsbürgerInnen
      • ArbeitnehmerInnen aus EU-Staaten und deren Angehörige sowie sonstige Personen mit einem gültigen Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
      • Personen, denen der Status des/der Asylberechtigten nach asylrechtlichen Bestimmungen zuerkannt worden ist
    • Für die Antragstellung beim Sozialamte der Landeshauptstadt Salzburg müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg haben
  • zu beachten

    Die erstmalige Antragstellung sollte unbedingt persönlich erfolgen.
    Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt
    Saint-Julien-Straße 20, 3. Stock – Zimmer 300
    5024 Salzburg

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

    InfoCenterSoziales (ICS)
    Tel. 0662/8072-3230
    Parteienverkehr des ICS
    Montag  8 bis 16 Uhr
    Dienstag bis Donnerstag 8 bis 14
    Freitag 8 bis 12 Uhr

Noch Fragen?

Stand: 31.3.2011, Diethard Grünwald