Antrag auf Zusatzleistungen
Zusatzleistungen für Sonderbedarfe
Soweit die Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung im Einzelfall aus besonderen Gründen nicht ausreichen, um das Ziel dieses Gesetzes zu erreichen, können vom Träger der Bedarfsorientierten Mindestsicherung als Träger von Privatrechten im unbedingt erforderlichen Ausmaß zusätzliche Leistungen (Geldleistungen, Sachleistungen, Haftungen udgl) insbesondere für folgende Sonderbedarfe gewährt werden:
1. Beschaffung und Ausstattung von Wohnraum;
2. Deckung gesundheitsbedingt erhöhter Lebensunterhaltskosten;
3. Abdeckung eines erhöhten Bedarfs bei Familien mit Kindern.
Bei der Beurteilung eines Sonderbedarfs ist auf die Eigenart und Ursache der drohenden, bestehenden oder noch nicht dauerhaft überwundenen sozialen Notlage sowie auf die persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse der Hilfesuchenden Bedacht zu nehmen.
Die Landesregierung kann durch Verordnung nähere Festlegungen für die Gewährung von zusätzlichen Leistungen für Sonderbedarfe insbesondere über die Art, die Höhe und die Leistungserbringung treffen.
Der Antrag ist persönlich zu stellen
Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt
Saint-Julien-Straße 20, 3. Stock – Zimmer 300
5024 Salzburg
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
InfoCenterSoziales ICS
Tel. 0662/8072-3230
Parteienverkehr des ICS
Montag 8 bis 16 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 8 bis 14
Freitag 8 bis 12 Uhr
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- SozialesAdresse: Saint-Julien-Straße 20, 5020 Salzburg
E-Mail: soziales@stadt-salzburg.atTel: +43 (0)662 8072-3200
Fax: +43 (0)662 8072-2083



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