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Gesellschaft & Soziales
Mindestsicherung

Hilfe in besonderen Lebenslagen

Hilfe in besonderen Lebenslagen kann Personen gewährt werden, die auf Grund ihrer besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse oder in Folge außergewöhnlicher Ereignisse einer sozialen Gefährdung ausgesetzt sind, die nur durch Gewährung einer solchen Hilfe behoben werden kann. Als Hilfen kommen insbesondere in Betracht:

  • Hilfen zur Beschaffung und Ausstattung von Wohnraum, soweit diese nicht vorrangig auf Grund anderer Bestimmungen des Mindestsicherungsgesetzes geleistet werden können;
  • Hilfen zur Beibehaltung von Wohnraum;
  • Hilfen zur langfristigen Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlagen.


Auf Hilfe in besonderen Lebenslagen besteht kein Rechtsanspruch.

  • Voraussetzungen
    Sie müssen zuvor einen Antrag auf Mindestsicherung gestellt haben.
  • benötigte Unterlagen
    Siehe Antragsformular
  • zu beachten

    Der Antrag ist persönlich bei der
    Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt
    Saint-Julien-Straße 20, 3. Stock – Zimmer 300
    5024 Salzburg
    zu stellen.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
    InfoCenterSoziales (ICS)
    Tel. 0662/8072-3230
    Parteienverkehr des ICS
    Montag  8 bis 16 Uhr
    Dienstag bis Donnerstag 8 bis 14
    Freitag 8 bis 12 Uhr

Noch Fragen?

Stand: 18.2.2011, Diethard Grünwald