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Gesellschaft & Soziales
Mindestsicherung

Weitergewährung der BMS

Mit untenstehenden Formularen können Sie die Weitergewährung der Mindestsicherung beantragen.
  • Voraussetzungen
    Sie müssen bereits im laufenden Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung stehen.
  • benötigte Unterlagen
    Änderungen der Lebensumstände sind mit geeigneten Unterlagen zu belegen.
  • zu beachten

    Um die Weitergewährung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zu beantragen benötigen Sie in jedem Falle das Formular "Antrag auf Weitergewährung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung".

    Haben sich seit der letzten Antragsstellung Ihre Lebensumstände geändert, geben Sie diese Änderungen zusätzlich mittels Formular "Änderungsmeldung der Lebensumstände" bekannt.

    Allgemeines:
    Bitte füllen Sie alle Felder korrekt aus.
    Für alle Datumseingaben gilt das Format „TT.MM.JJJJ“.
    Sie können das Formular direkt am Bildschirm ausfüllen und drucken. Das fertig ausgefüllte und unterschriebene Formular übermitteln Sie bitte an die oben angeführte Kontaktadresse.

    Antragstellung: 

    Sie können Ihren Antrag

    • a) an das Sozialamt (Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt; Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg) übermittlen oder
    • b) persönlich im Sozialamt (Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt; Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg; 3. Stock – Zimmer 300) abgeben

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:bitte
    ICS InfoCenterSoziales
    Tel. 0662/8072-3230

    Parteienverkehr des ICS
    Montag  8 bis 16 Uhr
    Dienstag bis Donnerstag 8 bis 14
    Freitag 8 bis 12 Uhr

Noch Fragen?

Stand: 18.2.2011, Diethard Grünwald