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Gesellschaft & Soziales
Dokumente - Eheschließung

Hochzeitspass

Bild vergrößernFlugzeug; Bild: Stadtgemeinde Salzburg

Flugzeug; Bild: Stadtgemeinde Salzburg

Ein spezieller Service des Passamts
Mit dem Hochzeitspass in die Flitterwochen! Haben Sie gewusst, dass Sie am Tag Ihrer Heirat schon mit dem NEUEN Namen im Reisepass auf Hochzeitsreise gehen können?

  • Voraussetzungen

    HochzeitspartnerInnen, die aufgrund der Eheschließung den Namen verändern, können frühestens 30 Tage VOR der Eheschließung beim Pass-Service einen Reisepass - mit den zukünftig NEUEN Namen - beantragen.
    Wichtig: der neue Reisepass wird in Wien bei der Staatsdruckerei produziert, die Zustellung des Reisepasses dauert ca. eine Woche

    Für die Antragstellung ist auch der aktuelle Reisepass der/s zukünftigen Ehepartnerin/Ehepartners mitzunehmen.

  • benötigte Unterlagen
    Wir bitten Sie in jedem Fall mit dem Pass-Service Kontakt aufzunehmen:
    Hotline: 0662 80723578
  • Kosten / Gebühren
    Die Kosten wie bei jedem Pass:  75,90 Euro
  • Fristen

    Der neue Reisepass wird dann nach der Trauung von dem/der StandesbeamtIn überreicht.

  • zu beachten
    Um telefonischen oder persönlichen Kontakt mit dem Pass-Service der Stadt Salzburg wird gebeten.

Noch Fragen?

Stand: 9.5.2012, Richilde Haybäck