Hochzeitspass

Flugzeug; Bild: Stadtgemeinde Salzburg
Ein spezieller Service des Passamts
Mit dem Hochzeitspass in die Flitterwochen! Haben Sie gewusst, dass Sie am Tag Ihrer Heirat schon mit dem NEUEN Namen im Reisepass auf Hochzeitsreise gehen können?
- Voraussetzungen
HochzeitspartnerInnen, die aufgrund der Eheschließung den Namen verändern, können frühestens 30 Tage VOR der Eheschließung beim Pass-Service einen Reisepass - mit den zukünftig NEUEN Namen - beantragen.
Wichtig: der neue Reisepass wird in Wien bei der Staatsdruckerei produziert, die Zustellung des Reisepasses dauert ca. eine WocheFür die Antragstellung ist auch der aktuelle Reisepass der/s zukünftigen Ehepartnerin/Ehepartners mitzunehmen.
- benötigte UnterlagenWir bitten Sie in jedem Fall mit dem Pass-Service Kontakt aufzunehmen:
Hotline: 0662 80723578 - Kosten / GebührenDie Kosten wie bei jedem Pass: 75,90 Euro
- Fristen
Der neue Reisepass wird dann nach der Trauung von dem/der StandesbeamtIn überreicht.
- zu beachtenUm telefonischen oder persönlichen Kontakt mit dem Pass-Service der Stadt Salzburg wird gebeten.
Noch Fragen?
- Einwohner- und Standesamt
- Mag. Franz SchefbaumerEinwohner- und Standesamt
AmtsleiterTel: +43 (0)662 8072-3520
Fax: +43 (0)662 8072-3519



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