Hintergrundbild
Gesellschaft & Soziales
Standesamtsdokumente

Anzeige von Sterbefällen

  • benötigte Unterlagen

    Mitzubringen sind:

    • Geburtsurkunde
    • Nachweis des Hauptwohnsitzes (bei Wohnsitz im Ausland)
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Heiratsurkunde
    • allenfalls Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
    • Scheidungsurteil 
       
  • Fristen
    Ein Sterbefall ist spätestens am nächstfolgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen 
  • zu beachten

    Die Eintragung ins Sterbebuch nimmt die Standesbeamtin/der Standesbeamte vor.

    Nach der Eintragung im Sterbebuch folgt die Standesbeamtin/der Standesbeamte die ergänzte "Todesbescheinigung", eine Sterbeurkunde bzw. eine Abschrift aus dem Sterbebuch sowie eine "Todesbestätigung" (nur gültig für Sozialversicherungszwecke) aus.

    Hinweis: Die "Todesbescheinigung" müssen Sie unverzüglich dem Bestattungsunternehmen übergeben, da nur dann die Überführung und die Durchführung der Bestattung möglich sind.

    Weiterführende Informationen: help.gv.at 

  • Formulare

    Noch Fragen?

    Stand: 15.6.2011, Susanne Gerhart