Urnenbeisetzung
Urnenbeisetzung außerhalb eines Friedhofes
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
- Voraussetzungen
Gemäß § 21 Absatz 3 des Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetzes 1986 kann die die Asche enthaltende Urne auch außerhalb eines Friedhofes, eines Urnenhaines oder einer Urnenhalle beigesetzt werden. Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die beabsichtigte Beisetzungs- bzw. Verwahrungsart nicht gegen den öffentlichen Anstand verstößt.
- Kosten / GebührenNach dem Salzburger Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz 1969 bzw. der Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2012
sind für die Bewilligung zur Urnenbeisetzung außerhalb des Friedhofes Verwaltungsabgaben in der Höhe von 405,30 Euro zu entrichten.
Überdies fallen Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 in Höhe von 22,10 Euro an. - zu beachten
Für die Einzahlung erhalten Sie zwei Erlagscheine mit der Bewilligung. Dieser Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheides einzubezahlen.
Noch Fragen?
- Amt für öffentliche Ordnung
- Mag. Markus GrafSachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-3156
Fax: +43 (0)662 8072-2068



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