Zivildienst

Zivildienst ist ein Wehr-Ersatzdienst

Das Recht, Zivildienst zu leisten hat, wer es aus Gewissensgründen ablehnt, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden und daher bei der Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde. Die Dauer des ordentlichen Zivildienstes beträgt neun Monate.

Einrichtungen für Zivildiener

  • Krankenanstalten
  • Rettungswesen
  • sozialer Bereich
  • Behindertenhilfe
  • Sozialhilfe in der Landwirtschaft
  • Seniorenbetreuung
  • Krankenbetreuung (außerhalb von Krankenanstalten)
  • Gesundheitsvorsorge
  • Betreuung von Drogenabhängigen
  • Justizanstalten
  • Integration oder Beratung in Fremdenangelegenheiten; Betreuung von Vertriebenen, Asylwerbern, Flüchtlingen, Menschen in Schubhaft
  • Katastrophenhilfe und Zivilschutz
  • Tätigkeiten im Rahmen der zivilen Landesverteidigung
  • Vorsorge für die öffentliche Sicherheit und Sicherheit im Straßenverkehr
  • Inländische Gedenkstätten, insbesondere für Opfer des Nationalsozialismus
  • Umweltschutz
  • Jugendarbeit
  • Kinderbetreuung

Zuständigkeit
Angelegenheiten des Zivildienstes sind in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache. Der Bund bedient sich bei der Vollziehung der Assistenz der Bezirksverwaltungsbehörden.
Im Bereich des Zivildienstes sind die Bezirksverwaltungsbehörden (Magistratische Bezirksämter, Bezirkshauptmannschaften) zuständig für die

  • Prüfung von Krankenständen und Diensttauglichkeit Zivildienstpflichtiger (Amtsarztuntersuchungen),
  • Unterstützung des Landeshauptmannes bei der Überwachung und
  • Führen von Verwaltungsstrafverfahren wegen Anzeigen nach dem Zivildienstgesetz