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Gesellschaft & Soziales
Zivildienst

Wahl der Vertrauensperson

Sofern bei einer Einrichtung mindestens fünf Zivildienstleistende zugewiesen sind, sind eine Vertrauensperson und ein Stellvertreter nach den Bestimmungen der Vertrauenspersonen-Wahlordnung zu wählen.

Die Wahl der Vertrauensperson ist von der jeweiligen Einrichtung (Einsatzstelle) durchzuführen.  

Weiteres unter der ZD Serviceagentur

Auskünfte zur Vertrauensmännerwahl:
Magistratsabteilung 1/01 – Amt für öffentliche Ordnung
Schwarzstraße 44 

Parteienverkehr:
Montag 8 bis 12 Uhr und 13 Uhr 30 bis 16 Uhr
Dienstag bis Freitag  8 bis 12 Uhr

Noch Fragen?

  • Gewerbebehörde
    Adresse: Schwarzstraße 44, 5020 Salzburg
    E-Mail: gewerbe@stadt-salzburg.at
    • Ing. Mag. Christian Schwarz
      Vertrauenspersonen-Wahlordnung für Zivildiesntleistende
      Tel: +43 (0)662 8072-3417
      Fax: +43 (0)662 8072-2092
Stand: 3.11.2011, Sabine Rehrl