Zivildienst
Wahl der Vertrauensperson
Sofern bei einer Einrichtung mindestens fünf Zivildienstleistende zugewiesen sind, sind eine Vertrauensperson und ein Stellvertreter nach den Bestimmungen der Vertrauenspersonen-Wahlordnung zu wählen.
Die Wahl der Vertrauensperson ist von der jeweiligen Einrichtung (Einsatzstelle) durchzuführen.
Weiteres unter der ZD Serviceagentur
Auskünfte zur Vertrauensmännerwahl:
Magistratsabteilung 1/01 – Amt für öffentliche Ordnung
Schwarzstraße 44
Parteienverkehr:
Montag 8 bis 12 Uhr und 13 Uhr 30 bis 16 Uhr
Dienstag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Noch Fragen?
- Gewerbebehörde
- Ing. Mag. Christian SchwarzVertrauenspersonen-Wahlordnung für ZivildiesntleistendeTel: +43 (0)662 8072-3417
Fax: +43 (0)662 8072-2092



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