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Kinder & Jugend
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  • RIS: Jugendwohlfahrtsgesetz 1989
    Bundesgesetz vom 15. März 1989, mit dem Grundsätze über die Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge aufgestellt und unmittelbar anzuwendende Vorschriften in diesem Bereich erlassen werden (Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 - JWG)StF: BGBl. Nr. 161/1989 (NR: GP XVII RV 171 AB 872 S. 96. BR: 3653 AB 3658 S. 513.)
  • Sbg Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung 1992 (RIS)
  • Salzburger Jugendgesetz 1999
    Gesetz vom 10. Dezember 1998 über die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg (Salzburger Jugendgesetz), StF: LGBl Nr 24/1999 (Blg LT 11. GP: RV 699, 5. Sess; AB 195, 6. Sess)
  • Jugendportal des BMI
    Jugendportal des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend
  • Girls’ Day
    Spannende Berufe hautnah erleben
  • salzblog.at
    salzblog.at
  • Familienakademie der Kinderfreunde
  • s’COOL-CARD und S-PASS
    Der S-Pass ist die Salzburger Jugendkarte für Jugendliche zwischen 12 und 26 Jahren und gilt auch als Altersnachweis
  • Hilfe bei Gewalt
    Häusliche Gewalt ist kein privates Problem. Das Gesetz schützt alle Gewaltopfer und stellt klar: Jede Form von Gewaltanwendung ist verboten! Alle Beratungs- und Hilfsangebote sind kostenlos.