Ermäßigung/Befreiung von Kindergarten- od. Hortbeitrag
Zur anteilsmäßigen Deckung der Betriebskosten wird für den Besuch des Kindergartens bzw. Hortes ein Beitrag vorgeschrieben.
Ermäßigungen und Befreiungen vom Besuchsbeitrag können unter Berücksichtigung der Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse auf Antrag gewährt werden. Eine eventuelle Ermäßigung wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag gestellt wurde.
Auskünfte erteilen die LeiterInnen der Kindergärten und Horte!
- zu beachten
Gratiskindergarten für 5-Jährige
Für Kinder, die vor dem 1. September des jeweiligen Jahres das 5. Lebensjahr vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden, ist der halbtägige Kindergartenbesuch verpflichtend.
Die Anwesenheitspflicht für Fünfjährige besteht im Ausmaß von 16 Stunden an mindestens vier Vormittagen pro Woche, wobei aufgrund der Bandbreite der Öffnungszeiten in den städtischen Kindergärten der kostenlose Vormittagsbesuch für bis zu 30 Stunden möglich ist.
Formulare
Noch Fragen?
- JugendamtAdresse: Saint-Julien-Straße 20, 5020 Salzburg
E-Mail: jugendamt@stadt-salzburg.atTel: +43 (0)662 8072-3261
Fax: +43 (0)662 8072-3208



Ausschreibungen