Zuschuss für Nachmittagsbetreuung bzw. Mittagessen
Die Stadt Salzburg gewährt für Kinder einkommensbenachteiligter Eltern bzw. Erziehungsberechtigter mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg (Erziehungsberechtigte und Kinder), die eine städtische allgemeinbildende Pflichtschule (Volks-, Haupt-, Neue Mittel-, Sonderschulen sowie Polytechnische Schule) im Bezirk Salzburg-Stadt besuchen, folgende Zuschüsse:
Für das Mittagessen im Rahmen der ganztägigen Schulform (Nachmittagsbetreuung) werden maximal 60% der anfallenden Kosten übernommen.
Zudem besteht bei Besuch einer städtischen Pflichtschule mit ganztägiger Schulform (Nachmittagsbetreuung) die Möglichkeit auf einen ermäßigten Betreuungsbeitrag.
- VoraussetzungenHauptwohnsitz in der Stadt Salzburg
- benötigte Unterlagen
- aktuelle Nettolohnbestätigung der letzten drei Monate (z.B. Lohnzettel, Karenzgeld, Unterhaltszahlungen, Bescheid der Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Pensionsbezug, etc.)
- Alimentationsnachweis (auch Waisenpension, Unterhaltsvorschuss, etc.)
- Wohnungsmiete und Betriebskosten (Mietvertrag, etc.)
- Wohnbeihilfe
- Fristen
Ein Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsbeitrags inkl. Beitragsleistung zum Mittagessen ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme in den Betreuungsteil einzubringen. Der Fixtermin zu Beginn des Schuljahres wird den Eltern im Rahmen der verbindlichen Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung schriftlich mitgeteilt.
Für Anmeldungen während des laufenden Jahres gilt die Monatsfrist ab dem Tag der Anmeldung.Bei verspäteter Einbringung besteht kein Anspruch auf Förderung.
Bei Härtefällen, wie plötzliches Ableben oder schwere, längere Erkrankung eines Elternteiles, Nichtleistung von Alimentationszahlungen durch den Kindesvater (-mutter), überraschende Arbeitslosigkeit der Erziehungsberechtigten u. ä., kann das Amt für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen nach eingehender Prüfung den Antrag außerhalb der gesetzten Fristen zulassen.
Formulare
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- Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
- Monika IkavecSchulwechsel und Förderungen
SachbearbeiterinTel: +43 (0)662 8072-3471
Fax: +43 (0)662 8072-3478



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