Gesundheitsrecht
Sanitäre und hygienische Aufsicht
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Freibad; Quelle: Stadtgemeinde Salzburg
Sanitäre Aufsicht über Krankenanstalten und Kuranstalten;
Überwachung und regelmäßige Überprüfung von Blutspendeeinrichtungen nach dem Blutsicherheitsgesetz;
Überwachung der Qualität von nicht gewerblichen Badegewässern nach dem Bäderhygienegesetz.
Bundesgesetz über die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen in Blutspendeeinrichtungen - Blutsicherheitsgesetz 1999 - BSG 1999, BGBl. I Nr. 44/1999
Bundesgesetz über Hygiene in Bädern, Warmsprudelwannen (Whirlwannen), Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbädern sowie Kleinbadeteichen und über die Wasserqualität von Badegewässern - Bäderhygienegesetz - BHygG: BGBl. Nr. 254/1976
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- Amt für öffentliche Ordnung
- Mag. Markus GrafLeiter-Stv.; Sachbearbeiter: Abfallrecht, Gesundheitswesen
SachverständigerTel: +43 (0)662 8072-3156
Fax: +43 (0)662 8072-2068



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