Hunde in der Stadt

Hund; Bild: Stadtgemeinde Salzburg

Vorbildlich angeleinte Hunde beim Spazieren gehen; Bild: Stadtgemeinde Salzburg

Hundehaltung Schild; Bild: Stadtgemeinde Salzburg
Für EigentümerInnen von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten, die im Tierschutzgesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.
Schwerpunktkontrollen
Regelmäßig bei Großkontrollen betreffend der Einhaltung des Leinen- und Maulkorbzwangs müssen Anzeigen gegen Hundehalter eingebracht werden. Weiters werden Person zur Anzeige gebracht, die gegen ein bestehendes Hundehalteverbot verstoßen haben.
In der Stadt Salzburg herrscht Leinen- bzw. Maulkorbpflicht.
Damit die Hunde trotzdem ihren notwendigen Auslauf bekommen können, wurden bereits vier Hundewiesen errichtet. Weitere Hundewiesen sind in Planung.
Keine Hunde auf Kinderspielplätzen! Außerdem ist das Mitführen oder freie Laufenlassen von Hunden auf im Stadtgebiet gelegenen öffentlichen Kinderspielplätzen verboten, um die Gefährdungen für die menschliche Gesundheit durch mit Parasiten kontaminierten Hundekot zu vermeiden.
15 Standorte für Hundestationen, auch genannt 'Sackerlautomaten' wurden bereits installiert, um den Hundehaltern das Einhalten der Hundekotbeseitigungspflicht zu erleichtern. Auch weitere Hundestationen sind in Planung.
help.gv Hundehaltung
Ortspolizeiliche Verordnungen im Anhang; siehe Seiten 8, 9 und 11
Dokumente:
Noch Fragen?
- Gewerbebehörde
- Ing. Mag. Christian SchwarzVeterinärrecht
SachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-3417
Fax: +43 (0)662 8072-2092



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