Ausschüsse des Gemeinderats
Aufgaben der Ausschüsse
Die Ausschüsse des Gemeinderates sind berufen, in den Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches die Beschlussfassung durch den Gemeinderat vorzubereiten und auch an dessen Stelle selbst Beschlüsse zu fassen, soweit sie hiezu vom Gemeinderat ermächtigt sind (§ 49 Salzburger Stadtrecht 1966).
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Salzburg hat folgende ständige Ausschüsse eingesetzt:
- Kultur-, Sport- und Schulausschuss
- Sozial- und Wohnungsausschuss
- Bau-, Liegenschafts- und Betriebsausschuss
- Planungs- und Verkehrsausschuss
- Altstadt-, Fremdenverkehrs- und Umweltausschuss
- Kontrollausschuss
Noch Fragen?
- GemeinderatskanzleiAdresse: Mirabellplatz 4, 5020 Salzburg
E-Mail: gemeinderatskanzlei@stadt-salzburg.atTel: +43 (0)662 8072-2534



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