Eintragung von Kindern entfällt

http://www.passkontrolle.at/; Bild: BMI Bundesministerium für Inneres

Kinderreisepass PDF; Bild: BMI Bundesministerium für Inneres
NEU ist, dass Kinder nicht mehr in Elternreisepässe eingetragen werden können!
Die bestehende Eintragung bei den Eltern gilt mit 15.06.2012 nicht mehr.
Auch, wenn der Pass der Eltern noch länger gültig sein sollte. Eine gute Gelegenheit für alle Eltern, ihren bisherigen Pass gleich gegen einen der modernsten Reisepässe der Welt zu tauschen. Damit alles sicher passt.
Mit 15.06.2012 werden noch bestehende Kindermiteintragungen von Gesetzes wegen ungültig; jedes Kind benötigt für jeden Grenzübertritt ein eigenes Reisedokument; einen Reisepass oder - sofern nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig - einen Personalausweis
Wichtig für die Eltern:
Bitte beachten Sie, dass alle Passwerber und damit auch Kinder zur Passantragstellung persönlich vor der Passbehörde erscheinen müssen. Bitte beachten Sie, dass für Kinder, die erstmals einen Reisepass beantragen, ein Staatsbürgerschaftsnachweis vorgelegt werden muss. Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist immer die Hauptwohnsitzgemeinde zuständig.
Befindet sich der Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg, in Bergheim, Elixhausen, Elsbethen, Eugendorf, Hallwang, Hof, Koppl, Plainfeld oder Wals-Siezenheim, ist der Staatsbürgerschaftsverband Salzburg im Schloss Mirabell zuständig.
Kosten
Bis zum bzw. am 2. Geburtstag:
- Normale Zustellung: gebührenfrei bei Erstausstellung wird z.B. wegen Namensänderung ein weiterer Reisepass ausgestellt, ist dieser kostenpflichtig
- Expresszustellung: 45 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 165 Euro
Nach dem 2. Geburtstag:
- Normale Zustellung: 30 Euro
- Expresszustellung: 45 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 165 Euro
Ab dem 12. Geburtstag:
- Normale Zustellung: 75,90 Euro
- Expresszustellung: 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 220 Euro
Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und auch bei kurzen Fahrten ins Ausland. Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument, ebensowenig der Identitätsausweis. Der Reisepass dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Reisepass als amtlicher Lichtbildausweis.
Informationen zum Reisepass bei Minderjährige unter 18 Jahren
Weitere Informationen zum Reisepass vom BMI Bundesministerium für Inneres
Weitere Informationen: Reisepass help.gv.at
Nähere Informationen zur Antragstellung auch im Anhang:
Dokumente:
Noch Fragen?
- Einwohner- und Standesamt
- Mag. Franz SchefbaumerEinwohner- und Standesamt
AmtsleiterTel: +43 (0)662 8072-3520
Fax: +43 (0)662 8072-3519



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