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Bürgerservice
Reisepass

Kindermiteintragungen ungültig

Bild vergrößernhttp://www.passkontrolle.at/; Quelle: BMI Bundesministerium für Inneres

http://www.passkontrolle.at/; Quelle: BMI Bundesministerium für Inneres

Bild vergrößernKinderreisepass PDF; Quelle: BMI Bundesministerium für Inneres

Kinderreisepass PDF; Quelle: BMI Bundesministerium für Inneres

Kinder können nicht mehr in Elternreisepässe eingetragen werden!
Die bestehende Eintragung bei den Eltern gilt nicht mehr - auch, wenn der Pass der Eltern noch länger gültig sein sollte. Eine gute Gelegenheit für alle Eltern, ihren bisherigen Pass gleich gegen einen der modernsten Reisepässe der Welt zu tauschen. 
Jedes Kind benötigt für jeden Grenzübertritt ein eigenes Reisedokument; einen Reisepass oder - sofern nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig - einen Personalausweis

Wichtig für die Eltern:
Bitte beachten Sie, dass alle Passwerber und damit auch Kinder zur Passantragstellung persönlich vor der Passbehörde erscheinen müssen. Bitte beachten Sie, dass für Kinder, die erstmals einen Reisepass beantragen, ein Staatsbürgerschaftsnachweis vorgelegt werden muss. Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist immer die Hauptwohnsitzgemeinde zuständig.
Befindet sich der Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg, in Bergheim, Elixhausen, Elsbethen, Eugendorf, Hallwang, Hof, Koppl, Plainfeld oder Wals-Siezenheim, ist der Staatsbürgerschaftsverband Salzburg im Schloss Mirabell zuständig.

Kosten

Bis zum bzw. am 2. Geburtstag:

  • Normale Zustellung: gebührenfrei bei Erstausstellung wird z.B. wegen Namensänderung ein weiterer Reisepass ausgestellt, ist dieser kostenpflichtig
  • Expresszustellung: 45 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 165 Euro

  
Nach dem 2. Geburtstag:

  • Normale Zustellung: 30 Euro
  • Expresszustellung: 45 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 165 Euro

  
Ab dem 12. Geburtstag:

  • Normale Zustellung: 75,90 Euro
  • Expresszustellung: 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 220 Euro

  

Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und auch bei kurzen Fahrten ins Ausland. Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument, ebensowenig der Identitätsausweis. Der Reisepass dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Reisepass als amtlicher Lichtbildausweis.

Informationen zum Reisepass bei  Minderjährige unter 18 Jahren   
Weitere  Informationen zum Reisepass  vom BMI Bundesministerium für Inneres
Weitere Informationen:  Reisepass help.gv.at
Passkontrolle.at

Pass-Service-Hotline: 0662 8072 3570
Nähere Informationen zur Antragstellung auch im Anhang:

Noch Fragen?

  • Pass- und Fundwesen
    Adresse: Mirabellplatz 4, 5020 Salzburg
    E-Mail: passamt@stadt-salzburg.at
    • Gerhard Schausberger
      Pass-Service
      Sachbearbeiter
      Tel: +43 (0)662 8072-3578
      Fax: +43 (0)662 8072-3579
    • Leopold Maidorfer
      Leiter Pass-Service
      Tel: +43 (0)662 8072-3571
      Fax: +43 (0)662 8072-3579
Stand: 26.3.2013, Richilde Haybäck