Recht & Kontrolle
Bauarbeiter - Rechtsmittelbehörde
Das Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), BGBl. 414/1972 in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 44/2000 enthält Regelungen für die Sachbereiche Urlaub, Abfertigung und Winterfeiertagsregelung der Bauarbeiter.
Die Mag. Abt. 1/01 - Amt für Öffentliche Ordnung ist für die Stadt Salzburg die Rechtsmittelbehörde.
Schwarzstraße 44
Als wesentlicher Gesetzestext werden folgende Paragraphen des Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes angeführt:
§ 25 BUAK und § 30 BUAK
Parlament.gv.at
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- Fremdenrechtsbehörde
- Dr. Michael HaybäckBauarbeiter - Urlaubs- und Abfertigungskasse (Rechtsmittel)
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