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Recht & Kontrolle
Verwaltungsstrafverfahren von A bis Z

Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

Link zu Niederlassung und Aufenthalt  aus dem Bundesministerium für Inneres

  • gültig seit 1.1.2006
  • betrifft Fremde, die sich in Salzburg niederlassen
  • Antrag auf Aufenthaltstitel ist binnen 3 Monaten ab Niederlassung zu stellen

Übertretene Norm:

  • § 77 Abs. 1 Z. 1-5
    Strafrahmen:
    200 Euro, Ersatzfreiheitsstrafe 2 Wochen
  • § 77 Abs. 2
    Strafrahmen:
    1.500 Euro, Ersatzfreiheitsstrafe 2 Wochen
  • § 77 Abs. 3
    Strafrahmen:
    3.000 Euro, Ersatzfreiheitsstrafe 4 Wochen


Antragstellung und Dokumentation - MA 1/01 - Amt für öffentliche Ordnung / Fremdenbehörde

Noch Fragen?

Stand: 26.1.2012, Matthias Zimpermann