Abgaben A - Z
Gebrauchsabgabe

Oberleitungsbus an der Staatsbrücke
Die Gemeinden des Landes Salzburg sind ermächtigt, durch Beschluss der Gemeindevertretung (in der Stadt Salzburg des Gemeinderates) eine Abgabe für den Gebrauch von öffentlichem Gemeindegrund und des darüber befindlichen Luftraumes durch gemeindeeigene Versorgungsunternehmungen (Gebrauchsabgabe) zu erheben.
Die Bemessungsgrundlage beträgt 6 % der Roheinnahmen.
Erwartetes Aufkommen 2013: 10,935 Mio Euro
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- Stadtsteueramt
- Mag. Christian SchmiedbauerRechtskundiger SachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-2423
Fax: +43 (0)662 8072-3409
- Selbstbemessungsabgaben (SBA)Adresse: Hubert-Sattler-Gasse 5, 5020 Salzburg
- Verena Simmer-VogelsangSachbearbeiterinTel: +43 (0)662 8072-2436
Fax: +43 (0)662 8072-3409



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