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Steuern & Abgaben
Abgaben A - Z

Gebrauchsabgabe

Oberleitungsbus an der Staatsbrücke

Oberleitungsbus an der Staatsbrücke

Die Gemeinden des Landes Salzburg sind ermächtigt, durch Beschluss der Gemeindevertretung (in der Stadt Salzburg des Gemeinderates) eine Abgabe für den Gebrauch von öffentlichem Gemeindegrund und des darüber befindlichen Luftraumes durch gemeindeeigene Versorgungsunternehmungen (Gebrauchsabgabe) zu erheben.

Die Bemessungsgrundlage beträgt 6 % der Roheinnahmen.

Erwartetes Aufkommen 2013: 10,935 Mio Euro

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Stand: 9.1.2013, Richilde Haybäck