Vergnügungssteuer
Vergnügungssteuer, Spielapparate, Spielautomaten
Für Veranstaltungen und das Betreiben von Spielapparaten wird im Stadtgebiet von Salzburg eine Abgabe eingehoben.
Siehe auch Vergnügungssteuerordnung 2000 im Download rechts.
Bälle, Konzerte, Kabaretts und alle anderen Vergnügungen sind vorher anzumelden und die Eintrittskarten steuerlich kennzeichnen zu lassen.
Innerhalb von 1 Woche sind ebenfalls alle Spiel- und Unterhaltungsapparate beim Stadtsteueramt anzumelden.
Zur Anmeldung eines Spielapparates, sowie zur Vergnügungssteuer-Erklärung für Spielapparate stehen Ihnen im Anhang entsprechende Formulare zur Verfügung.
Erwartetetes Aufkommen 2013: 500.000 Euro
- zu beachtenVeranstaltungen müssen vor ihrem Beginn angemeldet werden
Formulare
Noch Fragen?
- Selbstbemessungsabgaben (SBA)Adresse: Hubert-Sattler-Gasse 5, 5020 Salzburg
- Josef AuerniggSachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-2796
Fax: +43 (0)662 8072-3409 - Susanne SteinlechnerFachbearbeiterinTel: +43 (0)662 8072-2434
Fax: +43 (0)662 8072-3409 - Peter StiborekFachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-2466
Fax: +43 (0)662 8072-3409



Ausschreibungen
