Hundesteuer

Hundehaltung; Quelle: Stadtgemeinde Salzburg
Laut der Salzburger Hundesteuerverordnung unterliegt das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden, die nicht als Wachhunde, Blindenführerhunde, oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden einer Abgabe, die als Hundesteuer eingehoben wird.
Bei Verlust der Hundesteuermarke wird eine Ersatzmarke ausgefolgt die wie folgt beantragt werden kann:
- onlineAntrag mit dem anhängigen Formular
- persönlich Hubert-Sattler-Gasse 5 / 1. Stock, Zimmer 140
- durch Anforderung eines Antragsformulars, siehe AnsprechpartnerInnen im Anhang
- Kosten / Gebühren
Die Hundesteuer beträgt jährlich mit 2013:
- für den ersten Hund € 60,-
- für den zweiten Hund € 82,-
- für den dritten und jeden weiteren € 109,-
Vorschreibung (Bescheid), Marke und Zahlschein werden zugesandt oder sofort ausgefolgt.Erwartetes Aufkommen 2013: 220.000 Euro
- zu beachten
Seit 1. Jänner 2013 ist die Novelle zum Salzburger Landessicherheitsgesetz, LGBl Nr 100/2012, in Kraft getreten und seit diesem Zeitpunkt gilt in Salzburg eine Meldepflicht für alle Hundehalterinnen und Hundehalter.
Für die Meldung der Hundehaltung oder bei einer Änderungen in der Hundehaltung ist das Amt für Öffentliche Ordnung zuständig.
Link zu detaillierten Informationen zur Meldepflicht und zu Formularen für die Hundeanmeldung / Hundeabmeldung.
Formulare
Noch Fragen?
- Selbstbemessungsabgaben (SBA)Adresse: Hubert-Sattler-Gasse 5, 5020 Salzburg
- Peter StiborekFachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-2466
Fax: +43 (0)662 8072-3409 - Susanne SteinlechnerFachbearbeiterin (Vertreterin)Tel: +43 (0)662 8072-2434
Fax: +43 (0)662 8072-3409



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