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Steuern & Abgaben
Hundesteuer Ersatzmarke

Hundesteuer

Bild vergrößernHundehaltung; Quelle: Stadtgemeinde Salzburg

Hundehaltung; Quelle: Stadtgemeinde Salzburg

Laut der Salzburger Hundesteuerverordnung unterliegt das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden, die nicht als Wachhunde, Blindenführerhunde, oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden einer Abgabe, die als Hundesteuer eingehoben wird.

Bei Verlust der Hundesteuermarke wird eine Ersatzmarke ausgefolgt die wie folgt beantragt werden kann:

  • onlineAntrag mit dem anhängigen Formular 
  • persönlich Hubert-Sattler-Gasse 5 / 1. Stock, Zimmer 140 
  • durch Anforderung eines Antragsformulars, siehe AnsprechpartnerInnen im Anhang
  • Kosten / Gebühren

    Die Hundesteuer beträgt jährlich mit 2013:

    • für den ersten Hund € 60,-
    • für den zweiten Hund € 82,-
    • für den dritten und jeden weiteren € 109,-

     
    Vorschreibung (Bescheid), Marke und Zahlschein werden zugesandt oder sofort ausgefolgt.

    Erwartetes Aufkommen 2013: 220.000 Euro

  • zu beachten

    Seit 1. Jänner 2013 ist die Novelle zum Salzburger Landessicherheitsgesetz, LGBl Nr 100/2012, in Kraft getreten und seit diesem Zeitpunkt gilt in Salzburg eine Meldepflicht für alle Hundehalterinnen und Hundehalter.

    Für die Meldung der Hundehaltung oder bei einer Änderungen in der Hundehaltung ist das Amt für Öffentliche Ordnung zuständig. 

    Link zu detaillierten Informationen zur Meldepflicht und zu Formularen für die Hundeanmeldung / Hundeabmeldung.

Noch Fragen?

  • Selbstbemessungsabgaben (SBA)
    Adresse: Hubert-Sattler-Gasse 5, 5020 Salzburg
    • Peter Stiborek
      Fachbearbeiter
      Tel: +43 (0)662 8072-2466
      Fax: +43 (0)662 8072-3409
    • Susanne Steinlechner
      Fachbearbeiterin (Vertreterin)
      Tel: +43 (0)662 8072-2434
      Fax: +43 (0)662 8072-3409
Stand: 19.3.2013, Gerhard Huber