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Steuern & Abgaben
Ortstaxe

Allgemeine Ortstaxe - Befreiung

Die Befreiung für eine Berufsausübung ist sehr streng im Sinne des Gesetzes;
nicht darunter fallen Berufsaus- und Berufsfortbildung, selbst wenn die Schulung vom Arbeitgeber vorgeschrieben und bezahlt wird. Lediglich der Vortragende der Schulung bzw. Seminars kann von der Ortstaxe abgezogen werden.
Ebenfalls sind Besuche von Kongressen, Tagungen und Messen nicht von der Ortstaxe befreit.
Unentgeltliche Übernachtungen (etwa für Angestellte) unterliegen generell der Ortstaxe.

Im Zweifelsfall, ob ein Befreiungsgrund eindeutig vorliegt, hat der Unterkunftgeber die Ortstaxe in Rechnung zu stellen. Im Zuge der wiederkehrenden Abgabenprüfungen durch das Amt können nicht erfasste Befreiungsgründe korrigiert werden, wenn dafür ein geeigneter bzw. lückenloser Nachweis erbracht wird.

  • zu beachten
    Hinweis:
    Bitte verwenden Sie für die Auflistung der befreiten Nächtigungen das vom Amt erstellte Formular.

Noch Fragen?

  • Selbstbemessungsabgaben
    Adresse: Hubert-Sattler-Gasse 5, 5020 Salzburg
    • Helmut Steiner
      Sachbearbeiter
      Tel: +43 (0)662 8072-2447
      Fax: +43 (0)662 8072-3409
    • Georg Russbacher
      Sachbearbeiter
      Tel: +43 (0)662 8072-2920
      Fax: +43 (0)662 8072-3409
  • Stadtsteueramt
    • Herbert Thalmayer
      Sachbearbeiter
      Tel: +43 (0)662 8072-2433
      Fax: +43 (0)662 8072-3409
Stand: 19.7.2011, Susanne Gerhart