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Steuern & Abgaben
Ortstaxe

Besondere Ortstaxe

Für Ferien- und Zweitwohnungen ist die besondere Ortstaxe zu erklären und zu entrichten.

  • Kosten / Gebühren

    Für Ferien- und Zweitwohnungen ist die besondere Ortstaxe

    • bis einschließlich 40 m² Nutzfläche  € 220,-- und
      Beitrag zum Tourismusförderungsfonds € 10,--
      NEU ab Juli 2011 Zuschlag zur besonderen Ortstaxe € 66,--

    • über 40 m² bis einschließlich 80 m² Nutzfläche  € 308,-- und
      Beitrag zum Tourismusförderungsfonds € 14,--
      NEU ab Juli 2011 Zuschlag zur besonderen Ortstaxe € 92,40

    • über 80 m² Nutzfläche € 396,-- und
      Beitrag zum Tourismusförderungsfonds € 18,--
      NEU ab Juli 2011 Zuschlag zur besonderen Ortstaxe € 118,80

    • für dauernd abgestellte Wohnwagen € 198,-- und
      Beitrag zum Tourismusförderungsfonds € 9,--
      NEU ab Juli 2011 Zuschlag zur besonderen Ortstaxe € 42,90
       

    als jährlicher Pauschbetrag bis zum 15.2. des Folgejahres zu erklären und zu entrichten.

    Erwartetetes Aufkommen 2012: 105.000 Euro und Zuschlag zur besonderen Ortstaxe (NEU seid 1.7.2011): 50.000 Euro.

  • Fristen
    Ist als jährlicher Pauschbetrag bis zum 15.2. des Folgejahres zu erklären und zu entrichten
  • zu beachten

    HINWEIS:
    Besondere Ortstaxe Richtlinien (BOR)
    Diese Richtlinien stellen einen Arbeitsbehelf des Stadtsteueramtes zum Salzburger Ortstaxengesetz 1992 dar, der die amtsinternen Entscheidungsvorgänge einfacher und für den Bürger möglichst transparent und damit vor allem auch besser vorhersehbar machen

Noch Fragen?

  • Selbstbemessungsabgaben
    Adresse: Hubert-Sattler-Gasse 5, 5020 Salzburg
    • Georg Russbacher
      Sachbearbeiter
      Tel: +43 (0)662 8072-2920
      Fax: +43 (0)662 8072-3409
    • Helmut Steiner
      Sachbearbeiter
      Tel: +43 (0)662 8072-2447
      Fax: +43 (0)662 8072-3409
Stand: 6.2.2012, Georg Russbacher