Besondere Ortstaxe
Für Ferien- und Zweitwohnungen ist die besondere Ortstaxe zu erklären und zu entrichten.
- Kosten / Gebühren
Für Ferien- und Zweitwohnungen ist die besondere Ortstaxe
bis einschließlich 40 m² Nutzfläche € 220,-- und
Beitrag zum Tourismusförderungsfonds € 10,--
NEU ab Juli 2011 Zuschlag zur besonderen Ortstaxe € 66,--über 40 m² bis einschließlich 80 m² Nutzfläche € 308,-- und
Beitrag zum Tourismusförderungsfonds € 14,--
NEU ab Juli 2011 Zuschlag zur besonderen Ortstaxe € 92,40über 80 m² Nutzfläche € 396,-- und
Beitrag zum Tourismusförderungsfonds € 18,--
NEU ab Juli 2011 Zuschlag zur besonderen Ortstaxe € 118,80für dauernd abgestellte Wohnwagen € 198,-- und
Beitrag zum Tourismusförderungsfonds € 9,--
NEU ab Juli 2011 Zuschlag zur besonderen Ortstaxe € 42,90
als jährlicher Pauschbetrag bis zum 15.2. des Folgejahres zu erklären und zu entrichten.
Erwartetetes Aufkommen 2012: 105.000 Euro und Zuschlag zur besonderen Ortstaxe (NEU seid 1.7.2011): 50.000 Euro.
- FristenIst als jährlicher Pauschbetrag bis zum 15.2. des Folgejahres zu erklären und zu entrichten
- zu beachten
HINWEIS:
Besondere Ortstaxe Richtlinien (BOR)
Diese Richtlinien stellen einen Arbeitsbehelf des Stadtsteueramtes zum Salzburger Ortstaxengesetz 1992 dar, der die amtsinternen Entscheidungsvorgänge einfacher und für den Bürger möglichst transparent und damit vor allem auch besser vorhersehbar machen
Formulare
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- SelbstbemessungsabgabenAdresse: Hubert-Sattler-Gasse 5, 5020 Salzburg
- Georg RussbacherSachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-2920
Fax: +43 (0)662 8072-3409 - Helmut SteinerSachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-2447
Fax: +43 (0)662 8072-3409



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