Steuern & Abgaben
Zivilrechtliche Vereinbarungen - Verrechnung
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Schloss Mirabell; Quelle: Stadtgemeinde Salzburg
In einer zentralen Stelle des Grundamtes werden alle mit der Stadtgemeinde Salzburg abgeschlossenen Vereinbarungen laufend überprüft und verrechnet.
Diese Verrechnung erfolgt einheitlich 1 mal jährlich mit gesonderter Rechnung.
Beispiele:
- Vorschreibung für die Benützung von stadteigenen verpachteten Grundflächen (z.B. Sportplätze, Kleingartenanlagen, etc.)
- Auszahlung für die Nutzung nicht stadteigender Grundflächen (z.B. Kinderspielplätze)
Noch Fragen?
- Grundstücksangelegenheiten
- Claudia Eder-WinklhoferGrundstücksverwaltung KG Hallwang, KG Heuberg, KG Gnigl, KG Aigen, KG Gaisberg Verrechung Privateigentum der Stadtgemeinde Enderledigungen
SachbearbeiterinTel: +43 (0)662 8072-2539
Fax: +43 (0)662 8072-2970



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