Schulen, Zuschüsse, Antrag

Schulen, Zuschüsse, Antrag

Lernmittel, Schulveranstaltungen, Nachmittagsbetreuung bzw. Mittagessen

SchülerInnen einkommensschwacher Eltern bzw. Erziehungsberechtigter mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg, welche eine städtische allgemeinbildende Pflichtschule besuchen, haben Anspruch auf unentgeltlichen Bezug von Lernmitteln bzw. auf Beitragsleistung zu Schulveranstaltungen sowie zu den Betreuungskosten (und Kosten des Mittagessens) bei Schulen mit angeschlossener Nachmittagsbetreuung.

  • Voraussetzungen
    Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg
  • benötigte Unterlagen

    Einkommensbestätigungen:
    Nachweis aktueller Netto-Lohn der letzten 3 Monate, Alimentationsnachweis (ggf. Waisenpension), Bestätigung für Arbeitslosengeld, Karenzgeld etc.

    Mietbestätigung: inkl. Ausweisung der Betriebskosten

    ggf. Sozialhilfe- bzw. Pensionsbescheid

  • zu beachten
    Fristen (siehe Informationstext: Zuschüsse des Schulamtes)

AnsprechpartnerIn:

Stand: 3.9.2009, Johannes Eder