Lehrabschlussprüfung (ausnahmsweise Zulassung)
Lehrlinge können aufgrund eines Antrages an die Bezirksverwaltungsbehörde ausnahmsweise ohne Nachweis der Voraussetzung zur Lehrabschlussprüfung nach Anhörung der Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft und der Kammer für Arbeiter und Angestellte zur Lehrabschlussprüfung zugelassen werden.
- Voraussetzungen
§ 23 BAG Abs. 5 – Die Bezirksverwaltungsbehörde hat aufgrund eines Antrages ausnahmsweise einen Prüfungswerber auch ohne Nachweis der Voraussetzungen gemäß Abs. 1 und Abs. 3 lit. a und b nach Anhörung der Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft und der Kammer für Arbeiter und Angestellte zur Lehrabschlussprüfung zuzulassen,
a) wenn dieser das 20. Lebensjahr vollendet hat und glaubhaft macht, dass er auf eine andere Weise die im betreffenden Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse, beispielsweise durch eine entsprechend lange und einschlägige Anlerntätigkeit oder sonstige praktische Tätigkeit oder durch den Besuch entsprechender Kursveranstaltungen erworben hat oder
b) wenn dieser die Zurücklegung von mindestens der Hälfte der für den Lehrberuf festgesetzten Lehrzeit, allenfalls unter Berücksichtigung eines Lehrzeitersatzes, nachweist und für ihn keine Möglichkeit besteht, einen Lehrvertrag für die auf die im Lehrberuf festgesetzte Dauer der Lehrzeit fehlende Zeit abzuschließen.Personen, die die im betreffenden Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse oder einen Teil davon im Wege von Maßnahmen zu ihrer Rehabilitation erworben haben, sind ohne Rücksicht auf das im Abs. 5 lit. a verlangte Mindestalter bei Vorliegen der in dieser Bestimmung sonst geforderten Voraussetzung zur Lehrabschlussprüfung zuzulassen; andere Personen, für die das Erfordernis der Vollendung des im Abs. 5 lit. a verlangten Mindestalters eine besondere Härte darstellen würde, sind bei Vorliegen der in dieser Bestimmung sonst geforderten Voraussetzungen zur Lehrabschlussprüfung zuzulassen, wenn sie das 19. Lebensjahr vollendet haben.
- benötigte Unterlagen
Arbeitsbestätigung
Eventuell Bestätigung Gebietskrankenkasse über Arbeitszeiten
Dienst-/Schulzeugnisse
Lehrvertrag und Lösung des Lehrvertrages
letztes Berufsschulzeugnis
sonstige Beilagen: z.B. Kursbestätigungen
- zu beachtenDas Ansuchen kann erst bearbeitet werden, wenn die Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Formulare
Zum Anzeigen der Dateien benötigte Programme








