Familienpass

Familienpass

Salzburger Familien mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg erhalten im Bürgerservice kostenlos und unbürokratisch den Salzburger Familienpass. Mit diesem können Salzburger Familien von verschiedenen attraktiven Freizeitangeboten in Sport, Kultur und Bildung profitieren.
  • Voraussetzungen
    • Der Familienpass gilt für Familien, Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende und deren Kinder und Pflegekinder bis zum 18. Geburtstag, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Die im Familienpass eingetragenen Personen müssen mit dem/der AntragstellerIn im gemeinsamen Haushalt leben.
    • Die Antragsteller müssen ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg haben
    • Ob Ermäßigungen bis zum 18. Geburtstag gewährt werden oder andere Altersgrenzen vorgesehen sind, liegt im Ermessen des Familienpass-Partners.
    • Änderungen in den Voraussetzungen müssen Sie bitte im Bürgerservice der Stadt Salzburg umgehend melden.

     

    Besondere Regelungen:
    Auch Tageseltern können sich einen Familienpass ausstellen lassen, ebenso Großeltern gemeinsam mit ihren Enkelkindern. Auch „Besuchsmütter“ und „Besuchsväter“ haben diese Möglichkeit, wenn sie das Besuchsrecht nachweisen.

  • Kosten / Gebühren
    Dieses Angebot ist kostenlos.
  • Fristen
    Der Familienpass ist nach der Ausstellung drei Jahre gültig.
Stand: 5.3.2010, Gerhard Huber