Vaterschaftsanerkennung zu einem außerehelichen Kind
Die Vaterschaft zu einem außerehelich geborenen österreichischen Kind wird durch persönliche Erklärung des Vaters in öffentlicher Urkunde anerkannt. Eine Frist, innerhalb der die Vaterschaft anerkannt werden muss, gibt es nicht.
Vaterschaftsanerkennung im Standesamt
- benötigte Unterlagen
Da eine Beurkundung generell nur auf Grund von Dokumenten möglich ist, werden vom Vater bei der Beurkundung der Vaterschaft folgende Unterlagen benötigt:
1. Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
2. Geburtsurkunde des Vaters (gegebenenfalls mit deutscher Übersetzung)
3. Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters (bei Ausländern: Reisepass)
4. Nachweis des Hauptwohnsitzes (bei Wohnsitz im Ausland)
5. ggf. Nachweis eines akadem. Grades od. einer Standesbezeichnung (Ing.) - zu beachten
Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung zu einem österreichischen Kind sind zuständig:
1. jedes Jugendamt (Jugendwohlfahrtsträger)
2. jedes Standesamt (auch das Standesamt des Wohnsitzes!)
3. jedes Bezirksgericht
4. jeder Notar
5. jede österr. Vertretungsbehörde im Ausland, wenn Vater od. Kind Österr. sind.Solange die Vaterschaft jedoch nicht wirksam anerkannt wurde, kann der Vater nicht in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden.
Vom Vaterschaftsanerkenntnis werden die Mutter und das Kind (bzw. dessen gesetzl. Vertreter) verständigt, die innerhalb eines Jahres beim zuständigen Bezirksgericht einen Widerspruch gegen das Anerkenntnis erklären können.
Bei einem Kind mit fremder Staatsangehörigkeit gelten unter Umständen andere gesetzliche Bestimmungen (in der Regel muss hier die Mutter das Anerkenntnis auch unterzeichnen). Nähere Details bitte telefonisch unter der Tel.Nr. (0662) 8072-2375 bei Fr. Feneberger-Stroy erfragen.
Formulare





