Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennung zu einem außerehelichen Kind

Die Vaterschaft zu einem außerehelich geborenen österreichischen Kind wird durch persönliche Er­klärung des Vaters in öffentlicher Urkunde anerkannt. Eine Frist, innerhalb der die Vaterschaft aner­kannt werden muss, gibt es nicht.

Vaterschaftsanerkennung im Standesamt

  • benötigte Unterlagen

    Da eine Beurkundung generell nur auf Grund von Dokumenten möglich ist, werden vom Vater bei der Beurkundung der Vaterschaft folgende Unterlagen benötigt:

    1. Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
    2. Geburtsurkunde des Vaters (gegebenenfalls mit deutscher Übersetzung)
    3. Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters (bei Ausländern: Reisepass)
    4. Nachweis des Hauptwohnsitzes (bei Wohnsitz im Ausland)
    5. ggf. Nachweis eines akadem. Grades od. einer Standesbezeichnung (Ing.)

  • zu beachten

    Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung zu einem österreichischen Kind sind zuständig:

    1. jedes Jugendamt (Jugendwohlfahrtsträger)
    2. jedes Standesamt (auch das Standesamt des Wohnsitzes!)
    3. jedes Bezirksgericht
    4. jeder Notar
    5. jede österr. Vertretungsbehörde im Ausland, wenn Vater od. Kind Österr. sind.

    Solange die Vaterschaft jedoch nicht wirksam anerkannt wurde, kann der Vater nicht in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden.

    Vom Vaterschaftsanerkenntnis werden die Mutter und das Kind (bzw. dessen gesetzl. Vertreter) verständigt, die innerhalb eines Jahres beim zuständigen Bezirksgericht einen Widerspruch gegen das Anerkenntnis erklären können.

    Bei einem Kind mit fremder Staatsangehörigkeit gelten unter Umständen andere ge­setzliche Bestimmungen (in der Regel muss hier die Mutter das Anerkenntnis auch unterzeichnen). Nähere Details bitte telefonisch unter der Tel.Nr. (0662) 8072-2375 bei Fr. Feneberger-Stroy erfragen.

  • Formulare

    Stand: 19.1.2009, Richilde Haybäck