„Alt werden in Salzburg“: Positiver Zwischenbericht der Umsetzung
Panosch: Entlastung von pflegenden Angehörigen mehr als dringend notwendigDo, 26. Jnner 2012
Unterlagen zum Pressegespräch am 26.1.2012 mit
Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Martin Panosch
DDr. Winfried Wagner, Abteilungsvorstand MA 3/00
Unter dem Titel „Alt werden in Salzburg“ hat die Stadt Ende der 1990er Jahre einen breiten und umfangreichen Diskussionsprozess gestartet. Eingebunden waren u.a. ExpertInnen der magistratsinternen Fachämter, Mitglieder aller im Gemeinderat vertretenen politischen Parteien, der städtische Seniorenbeirat sowie zahlreiche freie Träger. Ziel des Projekts war die Entwicklung einer nachhaltigen Perspektive für ältere Menschen in der Stadt Salzburg – insbesondere im Kontext Pflegebedürftigkeit und Maßnahmen zur deren Verhinderung. Das Ergebnis der Projektgruppe wurde am 20. März 2002 in Form eines Amtsberichts vom Gemeinderat beschlossen.
2011 wurde von dem für das Sozialressort zuständigen Bürgermeister-Stellvertreter Martin Panosch der Auftrag erteilt, den inzwischen neun Jahre alten Bericht einer genauen Evaluierung zu unterziehen. „Es ist für uns wichtig zu wissen, ob die damaligen Annahmen und Vorhersagen eingetroffen sind oder ob sich der Sektor `Altenpflege´ in eine völlig andere Richtung entwickelt hat. Vor allem aber: hat die Stadt ihre notwendigen Hausaufgaben gemacht?“ Die Evaluation ist eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Seniorenpolitik in der Stadt Salzburg.
Stadt/Land/Bund - Maßnahmenkatalog auf drei Ebenen
Wie die Evaluierung zeigt, weisen die auf Basis der damals vorhandenen Zahlen, Quellen und Statistiken getroffenen Aussagen und Prognosen im Vergleich zum aktuellen Zahlenmaterial eine nur sehr geringe Abweichung auf (Anzahl der Pflegebedürftigen, Grad der Hilfsbedürftigkeit, Steigerung der Einpersonen-Haushalte usw.), d.h. die heutige Situation wurde Ende 1990 fast auf den Punkt genau vorherberechnet. Im Kern sah der Bericht eine Reihe von Maßnahmen vor, mit denen der steigenden Pflegebedürftigkeit entgegen getreten werden sollte. Entsprechend der Kompetenzverteilung waren der Stadt allerdings Grenzen gesetzt, da ein Großteil der angestrebten Ziele nur in Zusammenarbeit und mit Zustimmung des Landes bzw. des Bundes zu realisieren waren.
Eigener Wirkungsbereich
In den städtischen Seniorenheimen ist grundsätzlich die Aufrechterhaltung der Wohnversorgung mit Grundbetreuung für NichtPflegebedürftige sicherzustellen. UMGESETZT: Die Wohnversorgung mit Grundbetreuung für nicht pflegebedürftige Personen mit zumindest Pflegegeldstufe 1 ist gewährleistet.
In allen städtischen Seniorenheimen erfolgt eine Veränderung der Belagsstruktur („Belagschlüssel“) durch Absenkung der Wohnversorgungsquote und Anhebung der Pflegequote. UMGESETZT: Eine Aufnahme erfolgt ab Pflegegeldstufe 3 (entspricht der Vorgabe des Landes), Ausnahmen bedürfen einer Bewilligung.
Städtisches Pflegebettenangebot wird durch Fortsetzung des Sanierungsprogramms ausgebaut. Dabei sollen folgende
Punkte besonders berücksichtigt werden:
1) Integration spezifischer Zielgruppen. UMGESETZT: In den städtischen Seniorenheimen werden Zielgruppen i.d.R. ab der Pflegegeldstufe 3 aufgenommen.
2) Erweiterung des Kurzzeitpflegeangebotes. UMGESETZT: Tagespflegeeinrichtungen und stadtteilbezogene Stützpunkte: Sämtliche Einrichtungen werden im Auftrag der Stadt Salzburg geführt. Ziel: Aktivierung u. Mobilisierung älterer Menschen, die zu Hause gepflegt werden sowie die Entlastung und Beratung pflegender Angehöriger.
3) Tageszentrum/Tagesbetreuung. UMGESETZT: U.a. Tageszentrum Rauchgründe, Tageszentrum im Haus für Senioren, Diakonie-Zentrum Sbg., Gesundheits- u. Sozialzentrum Süd, SeneCura Tageszentrum Salzburg-Lehen, Betreutes Wohnen „Revierstraße“, Seniorenwohnhaus Laufenstraße, „Haus Radauer“, Betreutes Wohnen Konrad-Laib-Straße.
Ausbau des Pflegebettenangebotes
1) im eigenen Bereich. UMGESETZT: Neubau Haus Freisaal für 45 Per-sonen (Inbetriebnahme Mai 2007), Umfangreiche Neubau- und Sanierungsprojekte bis 2017.
2) privater Träger (Sicherung geeigneter Standort). UMGESETZT: Seniorenheim „Parklife“, SeneCura Tageszentrum Salzburg Lehen (ehemalige Mercedesgründe)
Verhandlung mit dem Land
Schaffung und Betrieb einer Einrichtung für Überleitungspflege auf dem Areal der SALK mit den Zielen:
1) Abbau von Fehlbelegungen in Akutabteilungen und der Geriatrie
2) Führung einer Sonderstation für besonders schwere geriatrische Pflegefälle
3) Abdeckung des Pflegebedarfes von Patienten unter 60 Jahren
TEILWEISE UMGESETZT:
ad 1) Case- und Caremanagement-Schnitt- und -nahtstellen sind vorhanden. (Der weitere Ausbau wird empfohlen.)
Der „Sozialdienst Geriatrie“ unterstützt bei Pflegegeldanträgen, Anbahnung von Leistungen der Hauskrankenpflege, Unterbringung in Seniorenheimen. Enge Zusammenarbeit mit der MA 3/00 bzw. 3/04.
Abt. 3 des Amtes der Szbg. Landesregierung bietet „Pflegeberatung“ an.
ad 2) Remobilisationszentren in Abtenau, St. Veit und Oberndorf werden von geriatrischen PatientInnen genutzt.
ad 3) Errichtung des „Gunther Ladurner Pflege-Zentrum Salzburg“ auch für geriatrische Pflegefälle (Demenz) auf dem Areal der CDK beschlossen.
Ausbau der Übergangspflege in den SALK und finanzielle Absicherung von Maßnahmen, die die Koordination an den Verbindungsstellen verbessern. TEILWEISE UMGESETZT: Übergangspflege wird in der Christian Dopplerklinik für gerontopsychiatrische PatientInnen angeboten und beinhaltet differentialdiagnostische Ausgänge sowie Training zu Hause.
Genereller Ausbau der sozialen Dienste in quantitativer und qualitativer Hinsicht. WEITGEHEND UMGESETZT: Umsetzung des Landes erfolgte im Rahmen des Szbg. Sozialhilfegesetzes und der damit verbundenen Richtlinie.
Insbesondere soll beim Ausbau der sozialen Dienste realisiert werden:
1) Zulassung qualitativer, an den Bedürfnissen der Kunden orientierter Veränderungen am bestehenden Produktkatalog. UMGESETZT: Produktkatalog verbessert durch ständige Schulungen und bessere Ausbildungsangebote
2) Ausbau von Akuthilfen zur Entlastung Angehöriger. UMGESETZT: Akuthilfe verbessert durch Angebot der 24 Stundenpflege
3) Finanzierung eines Notrufes/Bereitschaftsdienstes für die Nacht. UMGESETZT: Rufhilfe vom Roten Kreuz, Hilfswerk und Volkshilfe ist von den KlientInnen zu finanzieren
4) obligate Finanzierung von Wochenendversorgung. UMGESETZT: Wochenendversorgung wird unter dem Titel „Kurzzeitpflege“ unterstützt.
5) Finanzierung von Begleitdiensten (Arzt, Behörden ...) für mobile Senioren. UMGESETZT: Bei Hilfsbedürftigkeit iS des Sbg. Sozialhilfegesetzes kann Unterstützung gemäß „Soziale Dienste Verordnung“ gewährt werden.
6) Anerkennung der Kurzzeitpflege als sozialer Dienst. UMGESETZT: Salzburger Sozialhilfegesetz § 22 Abs 2 Z 9
7) Aufbau einer ambulanten, gerontopsychologischen Beratung. UMGESETZT: Kooperation mit der Universität Salzburg
8) Abänderung der 100-Stunden-Kontingentierung bei sozialen Diensten nach oben. NICHT UMGESETZT: Die 100-Stunden-Kontingentierung ist noch aufrecht.
Aufbau eines Akutpflegebetten-Angebots. UMGESETZT: Pflegebettenbörse des Landes im Internet http://www.shs-seniorenheime.at/pflegebettenboerse/
Verbesserung der Tagesbetreuung. UMGESETZT: Qualität/Angebot der Tagesbetreuung in den Tageszentren wurde verbessert. Die Anzahl der Tagesbetreuungsplätze wurden durch „Parklife“ in Lehen um 40 erweitert.
Einbeziehung der Tageszentrumskosten in die Berechnung des Eigenleistungsanteiles (sozialer Dienst). NICHT UMGESETZT: Die Einbeziehung ist nicht erfolgt.
Ausbau der Angebote zur Beratung/Stützung und Ausbildung Angehöriger. UMGESETZT: Umsetzung durch Erweiterung der Angebote der Freien Träger, z.T. mit Förderung der Stadt, Einführung der Pflegeberatung des Landes
Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Tarifgestaltung der städtischen Seniorenheime nach echten Kosten. NICHT UMGESETZT: Laufender Verhandlungsprozess Stadt/Land. Obergrenzenverordnung ermöglicht keine Tarifgestaltung nach echten Kosten.
Veränderung der Kostenverteilungsschlüssel Land/Stadt (Einheitlich 50:50 für alle Leistungen). UMGESETZT: Umsetzung gem. § 40 Abs 4 SSHG
Abänderung der Regelungs- und Vollzugskompetenzen Land/Stadt bzgl. der sozialen Dienste in Richtung erhöhte Steuerungsmöglichkeiten durch die Stadt. NICHT UMGESETZT: Für die Stadt besteht nach wie vor keine Steuerungsmöglichkeit
Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Einsatz des Pflegepersonals (Personalschlüssel, Schulungsprogramme)
STADT UMGESETZT, LAND NICHT UMGESETZT: Stadt: Pflegepersonalschlüssel wurde 2010 entwickelt; Land: kein Pflegeschlüssel vorhanden; Fortbildungsgruppe (ärztlicher Leiter, Heimleitung usw.) erstellt Fortbildungsprogramm mit verschiedenen Schwerpunkten.
Verstärkte Schulungs- und Umschulungsbemühungen zur Heranbildung von zusätzlichem Pflegepersonal. UMGESETZT: Implacement-Stiftung für zusätzliches Pflegepersonal, Programm „Umsteigen – Karriere in der Pflege“, Leasingkräfte als Übergangslösung, Ausbildungsplätze für SchülerInnen der SALK, Christian Doppler Klinik, Caritas, Diakonie und BFI
Verhandlung mit dem Bund
Errichtung eines Lehrstuhls für Gerontologie an der Universität Salzburg. NICHT UMGESETZT: Kein Ergebnis
Pflegegeldgewährung so absichern, dass es auch dafür verwendet wird, wofür es gegeben ist. NICHT UMGESETZT: Kein Ergebnis
Im eigenen Wirkungsbereich wurden die im Amtsbericht beschlossenen Maßnahmen weitgehend umgesetzt, in jenen Bereichen, in denen für die Umsetzung das Land notwendig ist, wurden die Maßnahmen teilweise umgesetzt. Keine Umsetzung gab es im Bereich des Bundes.
Seniorenbetreuung als Kernkompetenz der Stadt
Die Fortsetzung der Realisierung der beschlossenen Maßnahmen im eigenen Wirkungsbereich ist auch weiterhin dringend notwendig. Dies insbesondere in Bezug auf das Pflegepersonal, wie z.B. durch qualifizierte Aus- und Fortbildung, adäquate Wertschätzung, angemessenen Personalschlüssel und Beachtung der Work-Life-Balance (bereits beschlossen ist die Fortführung des betrieblichen Gesundheitsförderungsprogramms „FitCare“ für die MitarbeiterInnen der städtischen Seniorenheime). Ebenso im Hinblick auf die Prävention von Pflegebedürftigkeit, wie z.B. durch Ausbau der BewohnerService-Stellen und deren Einbindung im Rahmen der Weiterführung des Schwerpunktes „Stadtteilorientierte Altenhilfe“ und Prävention von sozialer Vereinsamung unter anderem in Form von Modellprojekten. Eine weitere Empfehlung ist die stärkere Konzentration auf die Wünsche und Bedürfnisse im Hinblick auf das Wohnen im Alter, auf die Miteinbeziehung bei der Planung und die damit verbundene Realisierung von alternativen Wohnformen (z.B. Olivierstraße, Rosa Hofmann-Straße).
Ein wichtiger Schritt zur Stärkung und Weiterentwicklung der Seniorenpolitik in der Stadt Salzburg ist die mit 1.1.2012 in Kraft getretene Eingliederung der Seniorenheimabteilung in die Sozialabteilung. Dazu Ressortchef Panosch: „Es gibt viele Schnittstellen, die eine Änderung der Struktur notwendig gemacht haben. Die Hälfte der BewohnerInnen der städtischen Seniorenheime erhalten Sozialhilfe, die von der Abteilung 3/01 gewährt wird. Darüber hinaus ist die Seniorenheimverwaltung auf die Daten der allgemeinen Sozialplanung angewiesen. Eine Zusammenlegung macht also absolut Sinn.“
In den kommenden Wochen wird es jetzt zu einer Änderung der obersten Führungsebene in den Heimen kommen. Die bisherige duale Führung (Pflegedienstleitung und Heimleitung) wird durch eine gesamtverantwortliche Führungskraft pro Heim ersetzt. Es kann auch weiterhin Pflegedienstleitungen in den Heimen geben. Ein modernes Kennzahlensystem soll darüber hinaus die Voraussetzung für effektive Steuerungsmaßnahmen schaffen. Eingeführt werden sogenannte Hausgemeinschaftsmodelle. Alle gemeinsamen Lebensaktivitäten werden in dieser Wohneinheit stattfinden und daher größtmögliche Selbstbestimmtheit garantieren.
Umgesetzt werden soll dies bei allen geplanten Neubauten (Seniorenheim Nonntal und Hellbrunn) sowie überall dort, wo es die bestehenden Räumlichkeiten (Seniorenheim Itzling, evtl. Liefering und Taxham) zulassen. Für Menschen, die an Demenz leiden, sollen pro Seniorenheim ebenfalls eigene spezielle Bereiche geschaffen werden. Auch die palliative Versorgung soll ausgebaut werden. Dazu ist es notwendig, neue Konzepte zu entwickeln und Betreuungsstrukturen aufzubauen. Weiter forciert werden soll die Öffnung der städtischen Seniorenheime als Sozialzentren. „Die Öffnung der Seniorenheime im jeweiligen Stadtteil mit Angeboten eines öffentlich zugänglichen Kaffeehauses, eines Fitnesszentrums und dergleichen soll ausgebaut werden.“
Voraussetzung für die Reform sind folgende Baumaßnahmen, die bis zum Jahr 2017 umgesetzt werden sollen: Neubau eines Seniorenwohnhauses in Nonntal für max. 96 BewohnerInnen, Abriss des alten Kranken- und Pflegebereichs in Hellbrunn und Errichtung des 2. Bauteils Freisaal, Umbau Haus 4 in Itzling zur Dementenstation sowie die Generalsanierungen der beiden Seniorenheime Liefering und Taxham. „Mit dem Vorhaben soll die Seniorenbetreuung als Kernkompetenz der Stadt Salzburg weiter gestärkt werden“, bekräftigt Panosch.
Familienpflegezeitgesetz
„Die demografische Entwicklung zeigt uns ganz klar, dass die Menschen in Zukunft immer älter werden. Im Gegensatz dazu wird aber der soziale Zusammenhalt zwischen den Generationen mehr und mehr abnehmen. Wir müssen daher alles daransetzen, um pflegende Angehörige so weit wie möglich zu entlasten.“ In Deutschland wurde deshalb im Oktober 2011 das Familienpflegezeitgesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verabschiedet. Panosch: „Eine derartige Regelung ist auch für Österreich dringend notwendig.“ Mittels einer Vereinbarung (in Österreich evtl. mittels einer kollektivvertraglichen Vereinbarung) sollen insbesondere Frauen unterstützt werden, für welche ein familieninterner Pflegefall bisher ein verstärktes Armutsrisiko bedeutete. Dieses soll insbesondere dahingehend Abhilfe schaffen, dass ArbeitnehmerInnen aufgrund der zeitlichen Intensität der Pflege in der Regel maximal Teilzeit arbeiten konnten, was in weiterer Folge einerseits einen extrem hohen Verlust an Einkommen, sowie in weiterer Folge negative Auswirkungen hinsichtlich der Pension bedeutete. Das Familienpflegezeitgesetz, seit 1.1.2012 in Deutschland in Kraft, sieht folgende Maßnahmen vor:
* Beschäftigte, die die Familienpflegezeit mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, können bis zu zwei Jahre ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Arbeitsstunden pro Woche verringern.
* Der Lohn wird in der Zeit nur halb so stark reduziert wie die Arbeitszeit (Bsp.: Bei Halbierung der Arbeitszeit bekäme der/die ArbeitnehmerIn 75 Prozent des alten Lohns).
* Nach Beendigung der Pflegezeit verrichtet der/die ArbeitnehmerIn für dieselbe Dauer wiederum 100% der Arbeitszeit bei weiterhin reduziertem Lohn.
* ArbeitnehmerInnen genießen in dieser Zeit (in gekürzter Arbeitszeit sowie bei „Einarbeiten“ der gekürzten Zeit) Kündigungsschutz + Pensionsansprüche.
* Die Beschäftigten müssen eine Versicherung abschließen, damit der Arbeitgeber im Falle späterer Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht auf den Kosten sitzenbleibt.
* Der/die ArbeitgeberIn kann zur Refinanzierung des von ihr/ihm vorzuschießenden Gehaltsanteils vom Bund einen zinslosen Kredit beantragen.
Erweiterung Zuständigkeiten Heimhilfe
Bis zum Jahr 2020 werden in der EU 600.000 Pflegekräfte benötigt, bis zum Jahr 2030 sogar zwei Millionen. Vor diesem Hintergrund muss es auch Verbesserungen im Bereich des Einsatzes von HeimhelferInnen geben. Allein 13 Mitarbeiterinnen der Stadt haben im vergangenen Dezember die nebenberufliche Ausbildung abgeschlossen. Panosch: „In 250 Stunden Praxis- und Theorieunterricht haben sie den pflegerischen Aspekt der Altenarbeit („Basisversorgung“) näher kennengelernt. Dennoch ist ihr Einsatz aufgrund des GuKG (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) äußerst eingeschränkt.“
So dürfen beispielsweise HeimhelferInnen ihrem/ihrer KlientIn nur dann aus dem Bett helfen oder mit ihm/ihr spazieren gehen, solange diese/r keine Bewegungseinschränkung haben.
Auch bei der Essensgabe sind HeimhelferInnen äußerst eingeschränkt. Liegt z.B. eine Schluckstörung vor, darf nur ein/e PflegehelferIn bzw. eine Diplomkraft helfend tätig werden.
Ebenso bei einem ärztlich verschriebenen Medikament. HeimhelferInnen dürfen das Medikament lediglich auf den Tisch stellen, es dem/der KlientIn in die Hand reichen dürfen sie nicht.
Angehörige dürfen allerdings alle drei Maßnahmen ohne vorherige Ausbildung durchführen. „Eine Ausweitung der Zuständigkeiten der HeimhelferInnen ist aufgrund des akuten Personalmangels mehr als dringend notwendig“, fordert Panosch abschließend.
Rückfragen:
Dr. Jürgen Wulff-Gegenbaur
Pressesprecher Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Martin Panosch
Büro: 8072–2941, Mobil: 0664/85 31 770
juergen.wulff-gegenbaur@stadt-salzburg.at
Vorgaben/Maßnahmen in Tabellen
www.stadt-salzburg.at



Ausschreibungen