Eingetragene Partnerschaft

Feierliche Zeremonie im Marmorsaal

StandesamtMarmorsaal sonnendurchflutetEintragung in den Amtsräumen des Standesamtes

Grundsätzlich ist die Bezirksverwaltungsbehörde für die Durchführung und Erstellung der Niederschrift der „übereinstimmenden Willenserklärung“ zur Begründung eingetragener Partnerschaften von lesbischen oder schwulen Paaren zuständig.
In Salzburg liegt die Zuständigkeit für eingetragene Partnerschaften beim Einwohner- und Standesamt. Die Unterzeichnung der entsprechenden Urkunden soll, so ist es gesetzlich vorgesehen, in den Amtsräumen der Bezirksverwaltungsbehörde geschehen.   

Blumen für den schönsten TagFür Paare, die das wünschen, bietet die Stadt Salzburg zusätzlich gemeinsam mit dem Formalakt eine feierliche Zeremonie im Marmorsaal ähnlich einer Trauung an.
Für die „eingetragenen Partnerschaften“ ist im Vorfeld ein ähnliches Procedere wie bei Hochzeiten nötig:
Vor allem muss das Aufgebot bestellt und ein Termin für die Zeremonie vereinbart werden. Für beides ist die Bezirksverwaltungsbehörde im Schloss Mirabell zuständig.

Online-Hochzeitskalender, auch für eingetragene Partnerschaften

Stand: 19.8.2010, Richilde Haybäck