Die Personalvertretung ist nach Maßgabe des Landesgesetzes Salzburg berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten Gesetze, Verordnungen eingehalten und durchgeführt werden.










