Urnenbeisetzung

Urnenbeisetzung

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

  • Voraussetzungen

    Gemäß § 21 Absatz 3 des Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetzes 1986 kann die die Asche enthaltende Urne auch außerhalb eines Friedhofes, eines Urnenhaines oder einer Urnenhalle beigesetzt werden. Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die beabsichtigte Beisetzungs- bzw. Verwahrungsart nicht gegen den öffentlichen Anstand verstößt.

  • Kosten / Gebühren
    Nach dem Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz 1969 ist für die Bewilligung zur Urnenbeisetzung außerhalb des Friedhofes eine Verwaltungsabgabe in der Höhe von 331 Euro zu entrichten.
  • zu beachten
    Für die Einzahlung erhalten Sie einen Erlagschein mit der Bewilligung. Dieser Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheides einzubezahlen.
Stand: 8.2.2007, Susanne Budin-Gerhart