Grabdenkmäler

Grabdenkmal (Errichtung)

Für die Errichtung eines Grabdenkmales ist ein schriftliches Ansuchen Voraussetzung. Das Ansuchen ist vom Benutzungsberechtigten und von einem befugten Gewerbetreibenden (Steinmetzbetrieb) zu unterfertigen. Auf der Rückseite des Ansuchens ist eine planliche Darstellung der geplanten Ausführung des Denkmales anzubringen.

  • Voraussetzungen

    Für die Errichtung eines Grabmales sind die Friedhofsordnung und die Sondervorschriften für die betreffende Gräbergruppe maßgebend. Zur Vermeidung von Nachteilen empfiehlt es sich, vor der Bestellung eines Grabmales sich mit diesen Bestimmungen vertraut zu machen. Vor Einlangen der Genehmigung ist der Beginn genehmigungspflichtiger Arbeiten verboten. Ohne Genehmigung aufgestellte Grabmale werden auf Kosten des Verpflichteten von der Friedhofverwaltung entfernt.

  • benötigte Unterlagen
    Vollständig ausgefülltes Ansuchen
  • Kosten / Gebühren

    Für die Einbringung des Ansuchens € 13,- Bundesabgabe; für die Bearbeitung € 21,- Verwaltungsabgabe.

  • Fristen
    14 Tage nach Einbringung des Ansuchens
Stand: 3.3.2004, Susanne Budin-Gerhart