Baumfällung
Ansuchen nach der Salzburger Baumschutzverordnung 1992- Kosten / Gebühren
Mit dem naturschutzrechtlichen Bescheid werden folgende Kosten vorgeschrieben:
Verwaltungsabgaben
Kommissionsgebühren
Vergebührung des Ansuchens
Vergebührung des Lageplanes
- Fristen
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist der Bescheid innerhalb von drei Monaten nach Einlangen des vollständigen Ansuchens zu erlassen.
Formulare
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