Baumfällung

Baumfällung

Ansuchen nach der Salzburger Baumschutzverordnung 1992
  • Kosten / Gebühren

    Mit dem naturschutzrechtlichen Bescheid werden folgende Kosten vorgeschrieben:

    • Verwaltungsabgaben

    • Kommissionsgebühren

    • Vergebührung des Ansuchens

    • Vergebührung des Lageplanes

  • Fristen

    Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist der Bescheid innerhalb von drei Monaten nach Einlangen des vollständigen Ansuchens zu erlassen.

Stand: 2.8.2010, Walter Haag