Wasserrecht - Gewässeraufsicht Gewässerschutz - Gewässeraufsicht
Zum Schutz unserer Gewässer sind ein professionelles Beobachten und Aufzeichnen und eine regelmäßige Beratung und Aufklärung von zentraler Bedeutung, denn Wasserqualität sichert Lebensqualität. (letzte Änderung am 25.1.2010) > mehrWasserbautechnischer Sachverständigendienst
Fachauskünfte und technische Beratung in allen Angelegenheiten der Abwasserreinigung und baulicher Maßnahmen (Wärmepumpen, Brücken, Verrohrungen,...). (letzte Änderung am 25.1.2010) > mehrWassergenossenschaften
Wassergenossenschaften bestehen zur Verfolgung wasserwirtschaftlich bedeutsamer Zielsetzungen: (letzte Änderung am 22.1.2010) > mehrHochwasserschutz und Gewässerbetreuung - Wasserbau
Nach dem Hochwasserereignis im Jahre 2002 werden auch entlang der Salzach im Rahmen eines langjährigen Bauprogramms wirksame Hochwasserschutzmaßnahmen abgewickelt. (letzte Änderung am 22.7.2010) > mehrWasserbuch
Öffentliches Register bestehender und neu verliehener Wasserrechte. Das Wasserbuch ist für jeden frei einsehbar. Im Wasserbuch liegen auf: (letzte Änderung am 25.1.2010) > mehrNaturnaher Wasserbau: Restrukturierungsprozess der Glan
Die Ufer-Gründe ermöglichen die Gestaltung von ökologisch wertvollem Lebensraum für Flora und Fauna. Die neu erschienene Broschüre gibt einen Überblick über die vielfältigen Schritte zur Erreichung eines ambitionierten Zieles, über die Bauphasen und ... (letzte Änderung am 7.8.2009) > mehrWasserrecht - allgemeine Informationen
Das Wasserrechtsgesetz unterscheidet zwischen öffentlichen und privaten Gewässern. Die öffentlichen Gewässer sind Allgemeingut, ihre Nutzung ist daher nur im Rahmen des Gemeingebrauchs oder nach Maßgabe einer behördlichen Bewilligung erlaubt. (letzte Änderung am 28.1.2010) > mehrWasserrecht - Antragsgrundlagen
Zu beachten ist, dass die erforderlichen Unterlagen je nach Einzelfall variieren können. In den meisten Fällen muss ein Ziviltechniker oder ein Technisches Büro/Ingenieurbüro mit der Erstellung der Projektunterlagen betraut werden. (letzte Änderung am 28.1.2010) > mehrVom Antrag zur behördlichen Entscheidung
Voraussetzung jeder wasserrechtlichen Bewilligung ist ein Antrag des Bewilligungswerbers. Wasserbenutzungsrechte werden in der Regel dinglich gebunden an den jeweiligen Eigentümer der Liegenschaft oder Betriebsanlage. (letzte Änderung am 28.1.2010) > mehrDas wasserrechtliche Überprüfungsverfahren
In diesem Verfahren wird die Übereinstimmung mit der eigentlichen wasserrechtlichen Bewilligung geprüft, ggf. festgestellte, geringfügige Abweichungen nachträglich bewilligt oder die Beseitigung von Mängeln aufgetragen. (letzte Änderung am 28.1.2010) > mehrDas wasserrechtliche Löschungsverfahren
Mit dem Erlöschen fallen alle Rechte und Pflichten des Wasserberechtigten aus dem Titel des Wasserbenutzungsrechtes weg, Wasserbenutzungsrechte werden auch aus dem Wasserbuch gelöscht. (letzte Änderung am 28.1.2010) > mehrDas wasserrechtliche Anzeigeverfahren
In bestimmten Fällen kann eine wasserrechtliche Bewilligung durch Anzeige an die Wasserrechtsbehörde erlangt werden, ohne dass ein förmliches Bewilligungsverfahren durchgeführt werden muss. (letzte Änderung am 28.1.2010) > mehrBildung von Wassergenossenschaften
Zur Verfolgung wasserwirtschaftlich bedeutsamer Zielsetzungen können Wassergenossenschaften gebildet werden. Wie wird eine Wassergenossenschaft gebildet und wie ist diese eingeteilt?... (letzte Änderung am 27.1.2010) > mehrGewässerpolizeilicher Auftrag
Gewässerpolizeiliche Verfahren und die Strafbestimmungen des WRG; Die Behörde ist bei Kenntnis eines solchen Sachverhalts verpflichtet, ein Verfahren einzuleiten. Betroffene besitzen ein Antragsrecht. (letzte Änderung am 27.1.2010) > mehrWärmepumpenanlagen
Anlagen zur Nutzung der Erdwärme und der Wärme der Gewässer, sind grundsätzlich wasserrechtlich bewilligungspflichtig oder Anzeigepflichtig. Welche Anlagen gibt es?... (letzte Änderung am 28.1.2010) > mehrWasserbau: Einwirkung, Entnahme, Benutzung und Schutzbauten
Schutz- und Regulierungswasserbauten einschließlich größerer Räumungsarbeiten sind so auszuführen, dass öffentliche Interessen nicht verletzt werden und eine Beeinträchtigung fremder Rechte vermieden wird. (letzte Änderung am 15.7.2010) > mehrInstandhaltung der Gewässer
Instandhaltung der Gewässer und Instandhaltung von Wasserbenutzungsanlagen (letzte Änderung am 28.1.2010) > mehr























